{"Signatur": "SG_KG_001", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2013-09-23", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_KG_001_AK-2013-79_2013-09-23.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=1896&type=1563347022&cHash=b1897aaf400304553563982eec59a398", "Checksum": "ec6ae4611e246b49544ee92cf0397a5a"}, "Scrapedate": "2025-07-19", "Num": ["AK.2013.79"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Kantonsgericht Strafkammer und Anklagekammer 23.09.2013 AK.2013.79"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Kantonsgericht Strafkammer und Anklagekammer 23.09.2013 AK.2013.79"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Kantonsgericht Strafkammer und Anklagekammer 23.09.2013 AK.2013.79"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Kantonsgericht Strafkammer und Anklagekammer"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Kantonsgericht Strafkammer und Anklagekammer"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Kantonsgericht Strafkammer und Anklagekammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Art. 426 Abs. 2 StPO (SR 312.0). Bei der Kostenpflicht der freigesprochenen oder aus dem Verfahren entlassenen beschuldigten Person handelt es sich nicht um eine Haftung f\u00fcr ein strafrechtliches Verschulden, sondern um eine zivilrechtlichen Grunds\u00e4tzen angen\u00e4herte Haftung f\u00fcr ein fehlerhaftes Verhalten, durch das die Einleitung oder Erschwerung eines Prozesses verursacht wurde.Eine Kostenauflage bei Freispruch oder Einstellung des Verfahrens verst\u00f6sst gegen den Grundsatz der Unschuldsvermutung, wenn der beschuldigten Person in der Begr\u00fcndung des Kostenentscheids direkt oder indirekt vorgeworfen wird, sie habe sich strafbar gemacht bzw. es treffe sie ein strafrechtliches Verschulden.Zul\u00e4ssig ist es jedoch, einer nicht verurteilten beschuldigten Person Verfahrenskosten aufzuerlegen, wenn sie in zivilrechtlich vorwerfbarer Weise, d.h. im Sinne einer analogen Anwendung der sich aus Art. 41 OR ergebenden Grunds\u00e4tze, gegen eine geschriebene oder ungeschriebene Verhaltensnorm, die aus der gesamten schweizerischen Rechtsordnung stammen kann, klar verstossen und dadurch das Strafverfahren veranlasst oder dessen Durchf\u00fchrung erschwert hat (Anklagekammer, 23. September 2013, AK.2013.79)."}], "ScrapyJob": "446973/61/1836", "Zeit UTC": "19.07.2025 08:25:42", "Checksum": "54b0ed84ae3a6fb9ed2cf77d79618980"}