{"Signatur": "SG_KG_001", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2015-03-24", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_KG_001_AK-2015-50_2015-03-24.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=1991&type=1563347022&cHash=6fff9c41c1ebc83ae8b011ee424eafc7", "Checksum": "ba4c9a7be03f5630535d836140b2c99d"}, "Scrapedate": "2025-07-19", "Num": ["AK.2015.50"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Kantonsgericht Strafkammer und Anklagekammer 24.03.2015 AK.2015.50"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Kantonsgericht Strafkammer und Anklagekammer 24.03.2015 AK.2015.50"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Kantonsgericht Strafkammer und Anklagekammer 24.03.2015 AK.2015.50"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Kantonsgericht Strafkammer und Anklagekammer"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Kantonsgericht Strafkammer und Anklagekammer"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Kantonsgericht Strafkammer und Anklagekammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Art. 429 Abs. 1 lit. a StPO (SR 312.0). Entsch\u00e4digung des erbetenen Verteidigers bei einem Verfahren vor der Staatsanwaltschaft. Festlegung des angemessenen Aufwandes f\u00fcr die Aus\u00fcbung der Verfahrensrechte.Der Staat tr\u00e4gt das Risiko f\u00fcr die Kosten eines er\u00f6ffneten Strafverfahrens; dabei ist mit zu ber\u00fccksichtigen, dass ein erbetener Verteidiger je nach den Umst\u00e4nden mehr kosten kann als ein amtlicher Verteidiger und beim erbetenen Verteidiger nicht zwingend eine Abrechnung nach der Pauschale vorzunehmen ist, sondern grunds\u00e4tzlich auch eine Abrechnung nach Zeitaufwand zul\u00e4ssig ist. Bei einer privaten Verteidigung ist allerdings \u2013 auch wenn sie grunds\u00e4tzlich nach Zeitaufwand abgerechnet wird \u2013 nicht jeglicher Aufwand zu entsch\u00e4digen, unn\u00f6tiger Aufwand f\u00e4llt vielmehr ausser Betracht (Art. 23 Abs. 2 HonO) bzw. nach Bundesrecht besteht ein Anspruch auf Entsch\u00e4digung der Aufwendungen f\u00fcr die angemessene Aus\u00fcbung der Verfahrensrechte (Art. 429 Abs. 1 lit. a StPO). Eine Art \"Luxusverteidigung\" \u2013 sprich eine Verteidigung mit \u00fcberm\u00e4ssigem Aufwand und vom Verfahren her nicht in allen Punkten zwingend notwendigem Verteidigereinsatz \u2013 ist zwar ohne Weiteres erlaubt, eine solche kann jedoch nicht zu Lasten des Staates bzw. des Steuerzahlers erfolgen (Anklagekammer, 24. M\u00e4rz 2015, AK.2015.50)."}], "ScrapyJob": "446973/61/1836", "Zeit UTC": "19.07.2025 07:12:15", "Checksum": "43964ca75e0d46840e5351754d8612ec"}