{"Signatur": "SG_KG_002", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2024-07-09", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_KG_002_BE-2024-22-EZO3_2024-07-09.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=12945&type=1563347022&cHash=af6dbf52d2791bf1e8a06c1dae9894c4", "Checksum": "a67dcebf1cce9137903ddfb4b3633441"}, "Scrapedate": "2026-04-26", "Num": ["BE-2024.22-EZO3"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "St.Gallen Kantonsgericht Zivilkammern (inkl. Einzelrichter) 09.07.2024 BE-2024.22-EZO3"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Kantonsgericht Zivilkammern (inkl. Einzelrichter)"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall  Zivilkammern (inkl. Einzelrichter)"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo  Zivilkammern (inkl. Einzelrichter)"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Art. 119 Abs. 2 ZPO: Unentgeltliche Rechtspflege. An die klare und gr\u00fcndliche Darstellung der finanziellen Situation d\u00fcrfen umso h\u00f6here Anforderungen gestellt werden, je komplexer diese Verh\u00e4ltnisse sind (E. II. 1b). Ist der Gesuchsteller anwaltlich vertreten, so gilt er nicht als unbeholfen und das Gericht ist nicht verpflichtet, ihm bei der Einreichung eines ungen\u00fcgenden Gesuchs eine Nachfrist zu setzen (E. II. 1.b und E. III. 7.b). Eine Pf\u00e4ndungsurkunde, aus der sich zweifelsfrei ergibt, dass s\u00e4mtliches Verm\u00f6gen und s\u00e4mtliches Einkommen \u00fcber dem Existenzminimum gepf\u00e4ndet ist, belegt grunds\u00e4tzlich die Mittellosigkeit. Der Gesuchsteller hat aber auch in einer solchen Konstellation seine finanziellen Verh\u00e4ltnisse offen zu legen, wenn diese f\u00fcr das Rechtspflegegericht nicht nachvollziehbar sind (E. III 2.b). Im konkreten Fall sind die finanziellen Verh\u00e4ltnisse mit den abgegebenen Erkl\u00e4rungen und eingereichten Unterlagen nicht gen\u00fcgend offengelegt, damit die Mitwirkungspflicht verletzt und die Mittellosigkeit nicht einmal glaubhaft gemacht (E. III. 3-8). (Kantonsgericht, Einzelrichterin im Obligationenrecht, 9. Juli 2024, BE-2024.22-EZO3).\r\nGegen diesen Entscheid wurde Beschwerde beim Bundesgericht erhoben (BGer 5A_421/2024)."}], "ScrapyJob": "446973/61/2119", "Zeit UTC": "26.04.2026 04:28:07", "Checksum": "a311d4a00af9b1fbe827bb9444dae49c"}