{"Signatur": "SG_KG_002", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2006-11-24", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_KG_002_BZ-2005-99_2006-11-24.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=4264&type=1563347022&cHash=90adc6089dd6b65aef7019c0c88ee2be", "Checksum": "c7a07c57c3a4dd9366cbbed5f7a04993"}, "Scrapedate": "2025-07-19", "Num": ["BZ.2005.99"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "St.Gallen Kantonsgericht Zivilkammern (inkl. Einzelrichter) 24.11.2006 BZ.2005.99"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Kantonsgericht Zivilkammern (inkl. Einzelrichter)"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall  Zivilkammern (inkl. Einzelrichter)"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo  Zivilkammern (inkl. Einzelrichter)"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Art. 321c und 341 Abs. 1 OR (SR 210). Berufung gegen Forderung auf \u00dcberstundenentsch\u00e4digung, welche von der Vorinstanz gesch\u00fctzt worden ist. \u00dcberstunden, die einem Arbeitgeber bekannt sind oder bekannt sein sollten und gegen die dieser nicht einschreitet, gelten als (stillschweigend) genehmigt. Vor diesem Hintergrund kommt ein Zur\u00fcckkommen des Arbeitgebers auf beanstandungslos entgegen genommene Stundenrapporte nur ausnahmsweise in Frage. Die von der Beklagten im Berufungsverfahren vorgenommenen Rekonstruktionen von Arbeitstagen des Kl\u00e4gers gen\u00fcgen hierf\u00fcr nicht. Das in Art. 341 Abs. 1 OR verankerte Verzichtsverbot bezieht sich auch auf die Entsch\u00e4digung f\u00fcr bereits angefallene \u00dcberstunden; auf die Entsch\u00e4digung f\u00fcr zuk\u00fcnftig zu leistende \u00dcberstunden kann demgegen\u00fcber im Rahmen einer schriftlichen Vereinbarung verzichtet werden. Das blosse Zuwarten mit der Geltendmachung des Anspruchs auf \u00dcberstundenentsch\u00e4digung stellt, gleichg\u00fcltig aus welchem Grund es erfolgt, allein noch keinen Rechtsmissbrauch dar. Gefordert sind hierf\u00fcr vielmehr weitere Umst\u00e4nde, welche vorliegend nicht gegeben sind. Abweisung der Berufung (Kantonsgericht, III. Zivilkammer, 24. November 2006, BZ.2005.99).Das Bundesgericht hat dieses Urteil best\u00e4tigt (Urteil 4C.20/2007 vom 22. Oktober 2007)"}], "ScrapyJob": "446973/61/1836", "Zeit UTC": "19.07.2025 14:49:12", "Checksum": "a5bec4659a73e5b0167b382d9df05d92"}