{"Signatur": "SG_KG_002", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2008-02-05", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_KG_002_BZ-2007-52_2008-02-05.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=3849&type=1563347022&cHash=8e9d9af71e7de9a38b1b956019a2ea2c", "Checksum": "5ad1dcd29619d1af6a0d2e6bc0650a36"}, "Scrapedate": "2025-07-19", "Num": ["BZ.2007.52"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "St.Gallen Kantonsgericht Zivilkammern (inkl. Einzelrichter) 05.02.2008 BZ.2007.52"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Kantonsgericht Zivilkammern (inkl. Einzelrichter)"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall  Zivilkammern (inkl. Einzelrichter)"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo  Zivilkammern (inkl. Einzelrichter)"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Art. 2 ZGB (SR 210); Art. 538 Abs. 2 OR (SR 220). Begehren auf Ersatz nutzlos gewordener Aufwendungen im Zusammenhang mit einer gescheiterten gesellschaftsvertraglichen Zusammenarbeit zweier Parteien. Ein solcher Schadenposten stellt nur einen rechtlich ersatzf\u00e4higen Schaden dar, wenn der Ansprecher rechtlich das negative Interesse geltend machen kann oder die Aufwendungen aufgrund einer Rentabilit\u00e4tsvermutung unter das positive Interesse gefasst werden k\u00f6nnen. Beides ist bei einem auf Art. 538 Abs. 2 OR gest\u00fctzten Schadenersatzanspruch, der auf der Verletzung gesellschaftsvertraglicher Leistungspflichten basiert, nicht der Fall. Ebenso fiel vorliegend ein auf integrit\u00e4tsbezogene Verhaltenspflichten auf Schutz und Aufkl\u00e4rung gest\u00fctzter Anspruch ausser Betracht, eine Verletzung derartiger Pflichten wurde nicht belegt. Ein auf die Rechtsfigur der Vertrauenshaftung gest\u00fctzter Anspruch auf das negative Interesse war von Vorneherein zu verneinen, weil die behaupteten Pflichtverletzungen nicht \u00fcber das bereits vertraglich Geschuldete hinausgingen. Es gelang dem Kl\u00e4ger schliesslich auch nicht, einen entgangenen Gewinn als Nichterf\u00fcllungsschaden zu belegen (Kantonsgericht St. Gallen, III. Zivilkammer, 5. Februar 2008, BZ.2007.52)."}], "ScrapyJob": "446973/61/1836", "Zeit UTC": "19.07.2025 13:56:25", "Checksum": "0409afdff991be1ad3fbb553a42a003a"}