{"Signatur": "SG_KG_002", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2008-04-08", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_KG_002_BZ-2007-77_2008-04-08.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=3867&type=1563347022&cHash=4bd5d9a5d6c4a88d07ed67c856e5ee0e", "Checksum": "fb946898bb47805bd73676b6aea31604"}, "Scrapedate": "2025-07-19", "Num": ["BZ.2007.77"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "St.Gallen Kantonsgericht Zivilkammern (inkl. Einzelrichter) 08.04.2008 BZ.2007.77"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Kantonsgericht Zivilkammern (inkl. Einzelrichter)"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall  Zivilkammern (inkl. Einzelrichter)"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo  Zivilkammern (inkl. Einzelrichter)"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Art.\u00a0321a, 328 und 337 OR (SR\u00a0220). Die fristlose Aufl\u00f6sung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses ist auch nach erfolgter ordentlicher K\u00fcndigung mit damit verbundener Freistellung m\u00f6glich, wenn die wichtigen Gr\u00fcnde erst nachher entstehen. Es ist einem Arbeitgeber nicht zumutbar, ein Arbeitsverh\u00e4ltnis mit einem freigestellten Arbeitnehmer aufrecht zu erhalten, wenn dieser ihn direkt konkurrenziert. Das schweizerische Arbeitsrecht kennt keinen allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz. Einschr\u00e4nkungen und Vorbehalte gegen\u00fcber einer Ungleichbehandlung werden bei freiwilligen Sozialleistungen und beim Weisungsrecht des Arbeitgebers gemacht. Eine verp\u00f6nte Schlechterstellung liegt nur dann vor, wenn ein Angestellter gegen\u00fcber einer Vielzahl anderer Angestellter sachlich ungerechtfertigt deutlich ung\u00fcnstiger gestellt wird und so eine den Angestellten verletzende Geringsch\u00e4tzung seiner Pers\u00f6nlichkeit zum Ausdruck kommt. Die Besserstellung einzelner Angestellter stellt keine Missachtung der Pers\u00f6nlichkeit der anderen Mitarbeiter dar. Anwendbarkeit dieser Grunds\u00e4tze auf die (ausserordentliche) K\u00fcndigung (Kantonsgericht St.\u00a0Gallen, III.\u00a0Zivilkammer, 8.\u00a0April 2008, BZ.2007.77)."}], "ScrapyJob": "446973/61/1836", "Zeit UTC": "19.07.2025 13:46:31", "Checksum": "6b63444f69e4fc975fe632378197169e"}