{"Signatur": "SG_KG_002", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2010-05-03", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_KG_002_BZ-2009-104_2010-05-03.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=1703&type=1563347022&cHash=85cf247cefd2434993baf0048782b205", "Checksum": "14b8fd20fa97ba7eb5fef83b7f413e27"}, "Scrapedate": "2025-07-19", "Num": ["BZ.2009.104"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "St.Gallen Kantonsgericht Zivilkammern (inkl. Einzelrichter) 03.05.2010 BZ.2009.104"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Kantonsgericht Zivilkammern (inkl. Einzelrichter)"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall  Zivilkammern (inkl. Einzelrichter)"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo  Zivilkammern (inkl. Einzelrichter)"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Art. 75, 257d, 266l OR. Ausserordentliche K\u00fcndigung des Mietverh\u00e4ltnisses durch den Vermieter wegen R\u00fcckstands des Mieters mit der Bezahlung des Saldos aus der Heiz- und Nebenkostenabrechnung. - Eine Nachforderung f\u00fcr Heiz- und Nebenkosten wird mit der \u00dcbergabe der Abrechnung f\u00e4llig; zu einem Zahlungsr\u00fcckstand f\u00fchrt aber erst deren Nichtbezahlung innert der Zahlungsfrist, die mangels anderer Abrede oder Einr\u00e4umung einer l\u00e4ngeren Frist 30 Tage betr\u00e4gt. Der Umstand, dass der Mieter die Abrechnung bestreitet, verhindert den Eintritt des Zahlungsr\u00fcckstands nicht; vielmehr ist zus\u00e4tzlich der Rechnungsbetrag - soweit er nicht ohnehin anerkannt und bezahlt wird - vor Ablauf der Zahlungsfrist zu hinterlegen. - Im konkreten Fall hatte die Mieterin innerhalb der Zahlungsfrist die Schlichtungsstelle angerufen und um \u00dcberpr\u00fcfung der Heiz- und Nebenkostenabrechnung ersucht. Da sie die geforderte Nachzahlung nur zum Teil bestritt und den anerkannten - und damit ausgewiesenen - Teilbetrag weder innerhalb der Zahlungsfrist noch innert der mit der Mahnung/K\u00fcndigungsandrohung angesetzten Nachfrist bezahlte, geriet sie in Zahlungsverzug und war die Vermieterin nach Ablauf der Nachfrist zur ausserordentlichen K\u00fcndigung berechtigt. \u00a0- Mit der Zustellung des K\u00fcndigungsformulars an den Anwalt der Mieterin wurde die K\u00fcndigung im konkreten Fall g\u00fcltig ausgesprochen, da die Vermieterin aufgrund der Umst\u00e4nde in guten Treuen annehmen durfte, dieser sei zu deren Entgegennahme erm\u00e4chtigt (Kantonsgericht St. Gallen, III. Zivilkammer, 3. Mai 2010, BZ.2009.104)."}], "ScrapyJob": "446973/61/1836", "Zeit UTC": "19.07.2025 11:50:49", "Checksum": "08849d9fbe7569a6db5f2eed091f3de9"}