{"Signatur": "SG_KG_002", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2013-11-18", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_KG_002_FE-2013-16_2013-11-18.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=1906&type=1563347022&cHash=131213a92025562c2ffcfe183a0fca38", "Checksum": "5875e746e68c002c194aaf8716f67082"}, "Scrapedate": "2025-07-19", "Num": ["FE.2013.16"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "St.Gallen Kantonsgericht Zivilkammern (inkl. Einzelrichter) 18.11.2013 FE.2013.16"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Kantonsgericht Zivilkammern (inkl. Einzelrichter)"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall  Zivilkammern (inkl. Einzelrichter)"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo  Zivilkammern (inkl. Einzelrichter)"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Art. 53 ZPO; Art. 6 und 10 HonO; Ziff. II. der Richtlinien zur unentgeltlichen Rechtspflege im Zivilprozess und f\u00fcr die Privatkl\u00e4gerschaft im Strafprozess vom Mai 2011:\u00a0Es liegt im Ermessen des Gerichtes, ob es den Anw\u00e4lten ausdr\u00fccklich Gelegenheit zur Einreichung einer Kostennote einr\u00e4umen will. Diese Praxis ist mit den verfassungsrechtlichen Verfahrensgarantien vereinbar, wenn der erfolgte Entscheid einen vorhergesehenen Verfahrensausgang darstellt. In diesem Fall wird es als ausreichend betrachtet, dass die Parteien Gelegenheit gehabt haben, von sich aus eine Kostennote einzureichen.\u00a0Das Einreichen einer Kostennote ist fakultativ. Wird eine Kostennote rechtzeitig eingereicht, ist einerseits die Rechtsvertretung verantwortlich, ihre Angaben zu substantiieren, vor allem wenn besondere Aufwendungen geltend gemacht werden und/oder von den vorgegebenen Pauschalen abgewichen wird. Anderseits hat sich aber auch das Gericht mit den Kostennoten auseinanderzusetzen und Abweichungen zu begr\u00fcnden.\u00a0Soweit das Gericht die Honorarordnung und die Richtlinien zur unentgeltlichen Rechtspflege korrekt anwendet, hat es den Entscheid \u00fcber die H\u00f6he der Gerichtskosten und der Parteientsch\u00e4digung in der Regel nicht zu begr\u00fcnden. Das Anwaltshonorar aus unentgeltlicher Rechtspflege wird in Familiensachen grunds\u00e4tzlich als Pauschale innerhalb des Tarifrahmens bemessen (Kantonsgericht, Einzelrichter im Familienrecht, 18. November 2013, FE.2013.16; Der Entscheid ist noch nicht rechtskr\u00e4ftig.)."}], "ScrapyJob": "446973/61/1836", "Zeit UTC": "19.07.2025 08:17:06", "Checksum": "4ca5d50c8183051cfe94a31ac6385958"}