{"Signatur": "SG_VG_001", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2012-01-17", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_VG_001_B-2011-179_2012-01-17.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=2976&type=1563347022&cHash=47525c6dc211b0e3acbca9ad0352f05c", "Checksum": "8d5e7b4c464316dc9b5e19a6d8362ca9"}, "Scrapedate": "2025-07-19", "Num": ["B 2011/179"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht 17.01.2012 B 2011/179"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht 17.01.2012 B 2011/179"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht 17.01.2012 B 2011/179"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Steuerrecht, Art.\u00a0248 Abs.\u00a01, Art.\u00a0257, Art.\u00a0259 Abs.\u00a02, Art.\u00a0262 und Art.\u00a0270 Abs.\u00a02 in Verbindung mit Art.\u00a0267 Abs.\u00a02 und 3 StG (sGS 811.1) sowie Art.\u00a032 der Bundesverfassung (SR 101) und Art.\u00a06 der Europ\u00e4ischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (SR 0.101).Auch im Beschwerdeverfahren betreffend Steuerhinterziehung k\u00f6nnen neue tats\u00e4chlichen Ausf\u00fchrungen und Aktenst\u00fccke vorgebracht werden, da das Verwaltungsgericht aufgrund der sachgem\u00e4ssen Anwendung von Art.\u00a0269 in Verbindung mit Art.\u00a0196 Abs.\u00a02 StG nicht an die Begehren der Beteiligten gebunden ist.Im Steuerhinterziehungsverfahren gelten die verfassungs- und konventionsrechtlichen strafprozessualen Garantien. Aufgrund der Unschuldsvermutung betr\u00e4gt die Steuerbeh\u00f6rde die Beweislast hinsichtlich der tatbestandsbegr\u00fcndenden Elemente. Zudem ist der Nachweis des strafrechtlichen Sachverhalts aufgrund der aus der Unschuldsvermutung abgeleiteten Beweisw\u00fcrdigungsregel nur dann erbracht ist, wenn vern\u00fcnftige Zweifel an der Tatbegehung durch den Steuerpflichtigen ausgeschlossen sind.Ein Strafbefehl muss s\u00e4mtliche objektiven und subjektiven Tatbestandselemente enthalten und diese kurz begr\u00fcnden. Die Begr\u00fcndung muss dem Angeschuldigten erm\u00f6glichen, den ihm vorgeworfenen Sachverhalt erkennen und sich entsprechend verteidigen zu k\u00f6nnen. Daher hat die kurze Begr\u00fcndung auch Ausf\u00fchrungen zur Strafzumessung sowie zur Subsumtion des Sachverhalts in objektiver und subjektiver Hinsicht unter die einschl\u00e4gigen Rechtsnormen zu enthalten.Es ist zwar zul\u00e4ssig, dass der Betrag des hinterzogenen Einkommens im Rahmen der Beweisw\u00fcrdigung dem Betrage nach durch Sch\u00e4tzung festgesetzt wird, aber diese muss hinreichend sicher zu ermitteln sein. Die Steuerbeh\u00f6rde muss daher die hinterzogenen Eink\u00fcnfte aufgrund einer rechtsgen\u00fcglichen und nachvollziehbaren Sch\u00e4tzung darlegen, da andernfalls der objektive Tatbestand der Steuerhinterziehung nicht erstellt ist (Verwaltungsgericht, B 2011/179)."}], "ScrapyJob": "446973/61/1836", "Zeit UTC": "19.07.2025 09:59:36", "Checksum": "66d509748fd8732d190932f39274efb8"}