{"Signatur": "SG_VG_001", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2012-08-29", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_VG_001_B-2011-235_2012-08-29.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=3042&type=1563347022&cHash=50db39d6d7ab354794ec62540b549008", "Checksum": "956d3e118c59cb7e3054cdaaf2e5e193"}, "Scrapedate": "2025-07-19", "Num": ["B 2011/235"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht 29.08.2012 B 2011/235"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht 29.08.2012 B 2011/235"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht 29.08.2012 B 2011/235"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "\u00d6ffentliches Dienstrecht, Art. 82 Abs. 1 und Art. 83 StVG (sGS 140.1) sowie Art.\u00a0110 Abs. 2 und 107 PersG (sGS 143.1).Bei der Beurteilung, ob ein wichtiger Grund f\u00fcr eine fristlose K\u00fcndigung vorliegt, ist zu beachten, dass von Lehrkr\u00e4ften ein mehr als nur gerade nicht strafbares Verhalten gefordert wird. Wenn aufgrund des unbestrittenen und nachgewiesenen Sachverhalts aber keine eigentliche Gef\u00e4hrdung der sexuellen Integrit\u00e4t einer Sch\u00fclerin festgestellt werden kann, ist eine fristlose K\u00fcndigung ungerechtfertigt. Ein Lehrer, der jedoch ohne Vorliegen einer Notsituation eine M\u00e4dchentoilette betritt, sich in einer Kabine einschliesst und auch noch mit einem Mobiltelefon unter der Kabinenwand hantiert, verletzt mit seinem Verhalten in besonders schwerwiegender Weise seine Verhaltenspflichten als Lehrkraft mit Vorbildfunktion. Dies stellt ein sachlicher Grund f\u00fcr eine Entlassung dar. In einem solchen Fall ist eine ordentliche K\u00fcndigung nicht nur gerechtfertigt, sondern angesichts der Schutzpflichten einer Schule gegen\u00fcber ihren Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fclern auch angezeigt (Verwaltungsgericht, B 2011/235)."}], "ScrapyJob": "446973/61/1836", "Zeit UTC": "19.07.2025 09:23:40", "Checksum": "ce864a845bc1b1065eb6b0a44b92ec35"}