{"Signatur": "SG_VG_001", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2014-01-17", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_VG_001_B-2013-221--B-2013-2_2014-01-17.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=1065&type=1563347022&cHash=acfc34dd1bd1cf5df7b752c8a557f2e1", "Checksum": "f93396da82cede0180433d842cd74121"}, "Scrapedate": "2025-07-19", "Num": ["B 2013/221, B 2013/222"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht 17.01.2014 B 2013/221, B 2013/222"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht 17.01.2014 B 2013/221, B 2013/222"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht 17.01.2014 B 2013/221, B 2013/222"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Wahlen in die Verwaltungskommission der Sozialversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen. Art. 7, 12 und 15 VRP, Art. 29 BV. Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist die Nichtwiederwahl der Beschwerdef\u00fchrer f\u00fcr die Amtsdauer 2012/2016. Indem eine als Vertretung des Kantons f\u00fcr einen Sitz in der Verwaltungskommission vorgeschlagene Person die Wahl vorbereitete, die Beschwerdef\u00fchrer erst nach der Weiterleitung des departementalen Wahlvorschlags an die Regierung \u00fcber die vorgesehene Nichtwiederwahl informiert und angeh\u00f6rt wurden und ihnen die Nichtwiederwahl trotz entsprechendem Ersuchen nicht schriftlich und mit Begr\u00fcndung er\u00f6ffnet wurde, hat die Wahlbeh\u00f6rde Verfahrensrechte der Beschwerdef\u00fchrer verletzt. Die Beschwerdef\u00fchrer haben keinen Anspruch auf Wiederwahl, und das Ergebnis der Wahlen ist nicht offensichtlich unhaltbar. Deshalb kann ihren Begehren, die Wahlen seien aufzuheben und sie seien als gew\u00e4hlt zu erkl\u00e4ren, nicht entsprochen werden. Ebensowenig kann entsprechend ihren Eventualbegehren die Unrechtm\u00e4ssigkeit ihrer Nichtwiederwahl festgestellt oder die Angelegenheit zur Neubeurteilung an die Regierung zur\u00fcckgewiesen werden (Verwaltungsgericht, B\u00a02013/221 und 222)."}], "ScrapyJob": "446973/61/1836", "Zeit UTC": "19.07.2025 08:10:12", "Checksum": "0d2385f8e4d3e5a16dcdf38c5dcbdc46"}