{"Signatur": "SG_VG_001", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2015-12-17", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_VG_001_B-2014-176_2015-12-17.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=1562&type=1563347022&cHash=2edb29dc87fcd2438d1b65586794e8e0", "Checksum": "a662c28c2031076393c9788f7359f900"}, "Scrapedate": "2025-07-19", "Num": ["B 2014/176"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht 17.12.2015 B 2014/176"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht 17.12.2015 B 2014/176"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht 17.12.2015 B 2014/176"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baurecht. Gestaltungsplan, Art. 14 RPG (SR 700). Art. 28 Abs. 1 BauG (sGS 731.1).\u00a0Das Baureglement der Gemeinde (BauR) sah f\u00fcr die Wohnzone W4 eine zul\u00e4ssige Ausn\u00fctzung von 0.7 vor. Das geplante Bauvorhaben \u00fcberschritt diese Ausn\u00fctzung bei einer Grundst\u00fcckfl\u00e4che von 782 m2 und einer anrechenbaren Bruttogeschossfl\u00e4che (aBGF) von 850.76 m2 mit einem Wert von 1.09 um gut 50%. Streitig war, auf welcher Berechnungsgrundlage die h\u00f6chstzul\u00e4ssige Ausn\u00fctzung f\u00fcr das Baugrundst\u00fcck Nr. 002 zu ermitteln sei. Die Ausn\u00fctzungsberechnungstabelle des Gestaltungsplans sah f\u00fcr das Teilgebiet, in welchem die \u00dcberbauung vorgesehen ist, eine aBGF von 700 m2 vor.\u00a0Die Vorinstanz kam zu Recht zum Schluss, dass der verf\u00fcgte Ausn\u00fctzungstransfer aufgrund der Zugeh\u00f6rigkeit der beteiligten Grundst\u00fccke zu unterschiedlichen Zonen nicht best\u00e4tigt werden kann. Die bundesgerichtliche Praxis zum Ausn\u00fctzungstransfer-Verbot zwischen unterschiedlichen Zonen gilt auch innerhalb des Gestaltungsplans, zumal dieser keine verbindlichen Regeln zum Ausn\u00fctzungstransfer (innerhalb der Bauzone und \u00fcber die Zonengrenze hinaus) aufstellt.\u00a0Zu den wegleitenden (nicht verbindlichen) Bestandteilen des Gestaltungsplans geh\u00f6rt auch die Ausn\u00fctzungsberechnungstabelle. Wegleitende Bestandteile von Gestaltungspl\u00e4nen legen das \u00dcberbauungskonzept in der Regel bis ins Detail fest. Schon die Vorpr\u00fcfung durch das Planungsamt macht deutlich, dass den wegleitenden Bestandteilen einige Bedeutung beigemessen wurde. Der Baugesuchsteller ist indessen nicht bis ins Detail an diese Planbestimmungen gebunden. Diese sind als Richtschnur f\u00fcr die \u00dcberbauung zu betrachten. Ohne rechtsg\u00fcltigen Ausn\u00fctzungstransfer verunm\u00f6glicht die h\u00f6chstzul\u00e4ssige aBGF f\u00fcr das Teilgebiet C eine im Bauprojekt vorgesehene Ausn\u00fctzung von 850.76 m2 (Verwaltungsgericht, B\u00a02014/176).\u00a0Entscheid vom 17. Dezember 2015"}], "ScrapyJob": "446973/61/1836", "Zeit UTC": "19.07.2025 06:34:02", "Checksum": "7d9a16af40cf4fc49e9c4ada43c5c622"}