{"Signatur": "SG_VG_001", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2014-09-19", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_VG_001_B-2014-178_2014-09-19.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=1300&type=1563347022&cHash=173cef74b50a257dc00e65f9c9656859", "Checksum": "c35b042e7970a91bc6268d02ff1847a9"}, "Scrapedate": "2025-07-19", "Num": ["B 2014/178"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht 19.09.2014 B 2014/178"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht 19.09.2014 B 2014/178"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht 19.09.2014 B 2014/178"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "\u00d6ffentliches Beschaffungswesen. Art. 17 Abs. 2 IV\u00f6B. Die ausgeschriebenen Arbeiten sind Teil des Innenausbaus eines komplexen Bauvorhabens mit vor- und insbesondere nachgelagerten Arbeiten. Deshalb kommt der Einhaltung der Termine der einzelnen Teilarbeiten f\u00fcr die zeitlich zuverl\u00e4ssige Planbarkeit der Erstellung innert absehbarer Frist ein grosses Gewicht zu. Da bei der Realisation eines solchen Projekts regelm\u00e4ssig nicht alle Teilarbeiten vor Baubeginn vergeben werden, sondern vielmehr ein \"rollendes\" Vorgehen nach Baufortschritt zweckm\u00e4ssig ist, kann der Vorinstanz nicht entgegen gehalten werden, sie habe bei der Ausschreibung der Deckenbekleidungen und K\u00fchlelemente einem m\u00f6glichen Rechtsmittelverfahren zu wenig Gewicht beigemessen. Die Gesuchstellerinnen legen nicht dar, ob und weshalb die geringf\u00fcgig von der Ausschreibung abweichende Ausf\u00fchrung des Musters der Gesuchsgegnerin die Funktion beeintr\u00e4chtigen und so den technischen Anforderungen nicht gen\u00fcgen w\u00fcrde. Unter diesen Umst\u00e4nden ist davon auszugehen, dass es sich beim Beschrieb diesbez\u00fcglich um eine \u00e4sthetische Frage handelt und die Vorinstanz, indem sie das Angebot der Gesuchsgegnerin nicht ausschloss, ihr Ermessen jedenfalls nichts rechtsfehlerhaft ausge\u00fcbt hat (Verwaltungsgericht, Pr\u00e4sidialverf\u00fcgung, B 2014/178)."}], "ScrapyJob": "446973/61/1836", "Zeit UTC": "19.07.2025 07:38:23", "Checksum": "ddd8967dc2c71c0e4cc863c6c504124c"}