{"Signatur": "SG_VG_001", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2014-02-14", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_VG_001_B-2014-21_2014-02-14.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=1103&type=1563347022&cHash=1ed884aab6de46fa3b6f8c3851666af9", "Checksum": "22e8d920b69b58bfaefbc211a8b9d674"}, "Scrapedate": "2025-07-19", "Num": ["B 2014/21"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht 14.02.2014 B 2014/21"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht 14.02.2014 B 2014/21"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht 14.02.2014 B 2014/21"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "\u00d6ffentliches Beschaffungswesen, Art. 17 Abs. 2 IV\u00f6B und Art. 5 EG\u00f6B.Indem die Vergabebeh\u00f6rde in der Ausschreibung lediglich die Rangordnung, nicht aber die Gewichtung der Zuschlagskriterien bekannt gab und bei der Ermittlung des wirtschaftlich g\u00fcnstigsten Angebots dann unterschiedlich rangierte Zuschlagskriterien gleichgewichtig behandelte, hat sie sich einen erheblichen Spielraum offen gehalten, der mit dem Ziel der Transparenz im Vergabeverfahren in einem gewissen Widerspruch steht. Zudem hat sie nach Pr\u00fcfung der Angebote das Vergabeverfahren neu er\u00f6ffnet und dabei die Rangfolge der Zuschlagskriterien ver\u00e4ndert. Sodann hat sie Unterkriterien, welche in der Ausschreibung mit \"und/oder\" verbunden waren, nicht gleichwertig behandelt. Schliesslich bewegen sich die Volumina der Referenzobjekte der ber\u00fccksichtigten Bewerberin \u2013 im Gegensatz zu jenen der Beschwerdef\u00fchrerin \u2013 wesentlich unterhalb des zu vergebenden Auftrags. Unter diesen Umst\u00e4nden erscheint die Beschwerde ausreichend begr\u00fcndet, so dass mangels entgegenstehender \u00fcberwiegender \u00f6ffentlicher oder privater Interessen dem Rechtsmittel die aufschiebende Wirkung zu erteilen ist (Verwaltungsgericht, Pr\u00e4sidialverf\u00fcgung, B\u00a02014/21)."}], "ScrapyJob": "446973/61/1836", "Zeit UTC": "19.07.2025 08:05:47", "Checksum": "2275fd5726a4fe959a61feaf9e6964e6"}