{"Signatur": "SG_VG_001", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2015-07-28", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_VG_001_B-2014-248_2015-07-28.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=1509&type=1563347022&cHash=661b2a740f38b60de7acea33aa9cdf06", "Checksum": "1b65ce2e46405da383a764c924b102a4"}, "Scrapedate": "2025-07-19", "Num": ["B 2014/248"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht 28.07.2015 B 2014/248"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht 28.07.2015 B 2014/248"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht 28.07.2015 B 2014/248"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "\u00d6ffentliches Beschaffungsrecht, Art. 1 Abs. 3 lit. c IV\u00f6B.Die Vergabebeh\u00f6rde hat mit der Ber\u00fccksichtigung der zu erwartenden Termineinhaltung beim Zuschlagskriterium \"Projektorganisation\" sowie mit der Aufgliederung des Kriteriums \"Referenzen\" in die Teilaspekte \"Referenzobjekte\" und \"Referenzausk\u00fcnfte\" bei der Bewertung lediglich die mit der Ausschreibung bekannt gegebenen Zuschlagskriterien verfeinert. Sie hat die Angebote nur aufgrund von Faktoren bewertet, deren Ber\u00fccksichtigung f\u00fcr die Offerenten absehbar war. Das Transparenzgebot wurde deshalb nicht verletzt.Die Vergabebeh\u00f6rde hat bei der Festlegung der Anforderungen an zwei Referenzobjekte klar zwischen funktionaler und technischer Vergleichbarkeit unterschieden. Weshalb das Referenzobjekt der Beschwerdef\u00fchrerin mit Familien-, Pflege- und Alterswohnungen mit dem von der Vorinstanz geplanten Wohn- und Pflegezentrum klar schlechter vergleichbar sein soll als das Gesch\u00e4ftshaus D.-strasse der Beschwerdegegnerin, welches nicht die Aufgaben eines Wohn- und Pflegezentrums erf\u00fcllt, ist nicht nachvollziehbar. Ebensowenig ist nachvollziehbar, weshalb die Erfahrungen der Beschwerdef\u00fchrerin bei der Realisation eines \u2013 zwar kleiner dimensionierten \u2013 Objekts, welches allerdings besondere Anforderungen an die Erstellung von Sichtbetonfassaden und statische Herausforderungen mit umfasste, hinsichtlich der technischen Anforderungen deutlich schlechter zu bewerten sind als die Realisation einer Turnhalle (Verwaltungsgericht, B 2014/248)."}], "ScrapyJob": "446973/61/1836", "Zeit UTC": "19.07.2025 06:54:29", "Checksum": "a4fc115bd7d8907783f2ec8a3d96daad"}