{"Signatur": "SG_VG_001", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2014-09-16", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_VG_001_B-2014-61_2014-09-16.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=1298&type=1563347022&cHash=610d6ec48cb2df9d2237dd8bdde16ae6", "Checksum": "a8380e6fa55aae12c85dc7f50ed1c850"}, "Scrapedate": "2025-07-19", "Num": ["B 2014/61"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht 16.09.2014 B 2014/61"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht 16.09.2014 B 2014/61"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht 16.09.2014 B 2014/61"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "\u00d6ffentliches Beschaffungswesen. Art. 34 Abs. 2 lit. b V\u00f6B. Wird die Preiskurve so flach gelegt, dass beim Preis die Bewertung mit weniger als der H\u00e4lfte der Punkte nur theoretisch in Betracht f\u00e4llt, wird die Gewichtung des Kriteriums unterlaufen.Art. 34 Abs. 1 lit. b und k V\u00f6B. Indem die Vergabebeh\u00f6rde alle Angebote hinsichtlich \"Qualit\u00e4t\" und \"Erfahrung\" trotz Unterschieden mit der maximalen Punktzahl bewertet hat, hat sie dem Umstand, dass es sich bei diesen Kriterien um Zuschlags- und nicht um Eignungskriterien handelt, zu wenig Rechnung getragen.Art. 34 Abs. 2 lit. l V\u00f6B. Die Umschreibung des Kriteriums in der Verordnung schliesst nicht aus, neben Lehrlingen auch Personen, die neben ihrer praktischen T\u00e4tigkeit eine Weiterbildung absolvieren, zu ber\u00fccksichtigen. In der Ausschreibung wurde indessen konkret einzig nach der Zahl der Personen mit Fachausbildung (Berufslehre), der Hilfskr\u00e4fte und der \"Lehrlinge\" gefragt.Art. 95 Abs. 1 VRP. Wird dem Antrag des Beschwerdef\u00fchrers, es sei ihm der Zuschlag zu erteilen, nicht entsprochen, sondern die Angelegenheit entsprechend dem Eventualantrag zu neuem Entscheid an die Vergabebeh\u00f6rde zur\u00fcckgewiesen, obsiegt der Beschwerdef\u00fchrer lediglich teilweise (Verwaltungsgericht, B 2014/61)."}], "ScrapyJob": "446973/61/1836", "Zeit UTC": "19.07.2025 07:39:15", "Checksum": "c3c371e8037889554d993528b90a2ccc"}