{"Signatur": "SG_VG_001", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2014-05-08", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_VG_001_B-2014-69_2014-05-08.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=1193&type=1563347022&cHash=851cce457b6b57e06098c3fd52daaa10", "Checksum": "648a20d6913b0d3955ab20b6589811eb"}, "Scrapedate": "2025-07-19", "Num": ["B 2014/69"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht 08.05.2014 B 2014/69"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht 08.05.2014 B 2014/69"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht 08.05.2014 B 2014/69"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Art. 17 Abs. 2 IV\u00f6B.In der Ausschreibung wurde weder ein Ausf\u00fchrungs- noch ein Liefertermin festgesetzt. Mit dem zu f\u00fcnf Prozent gewichteten Kriterium \"Bauprogramm\" wurden die Unterkriterien \"Darstellung\", \"Geschwindigkeit der Fertigstellung\" und \"Personenzahl\", nicht aber ein einzuhaltender Endtermin bewertet. Das \u00f6ffentliche Interesse an einer raschen Realisation des Vorhabens wiegt deshalb nicht besonders schwer.Art. 11 lit. a und Art. 13 lit. a IV\u00f6B.Sofern die Vergabebeh\u00f6rde w\u00e4hrend des Vergabeverfahrens bestimmte Spezifikationen oder Bedingungen betreffend den Beschaffungsgegenstand \u00e4ndern will, erfordert das Gleichbehandlungsprinzip jedenfalls, diese \u00c4nderungen allen Personen mitzuteilen, welche die Ausschreibungsunterlagen verlangt haben. Die nachtr\u00e4gliche Beschr\u00e4nkung der Ausschreibung auf ein bestimmtes Produkt, das weder von der Beschwerdef\u00fchrerin noch von der Beschwerdegegnerin offeriert worden war, f\u00fchrte zu keiner Ungleichbehandlung.Art. 30 Abs. 2 und 3 V\u00f6B.Die Bestimmungen umschreiben die Anforderungen an die \u00d6ffnung der Angebote. Die Anbieter haben keinen Anspruch auf eine Teilnahme an der \u00d6ffnung.Art. 41 V\u00f6B.Indem die Vergabebeh\u00f6rde der Verf\u00fcgung die Bewertungsmatrix, welcher die Angebote und deren Bewertungen nach s\u00e4mtlichen Kriterien und Unterkriterien entnommen werden konnte, beigelegt hat, ist sie ihrer Begr\u00fcndungspflicht offenkundig nachgekommen (Verwaltungsgericht, Pr\u00e4sidialverf\u00fcgung, B 2014/69)."}], "ScrapyJob": "446973/61/1836", "Zeit UTC": "19.07.2025 07:55:37", "Checksum": "58cb38af8cd3178e71ea98b6c410ff57"}