{"Signatur": "SG_VG_001", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2015-06-24", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_VG_001_B-2015-104_2015-06-24.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=1492&type=1563347022&cHash=35353ce4f5c0e55972a0a9c46e5774e4", "Checksum": "9e15f24306516a941ec504e970b2a42d"}, "Scrapedate": "2025-07-19", "Num": ["B 2015/104"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht 24.06.2015 B 2015/104"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht 24.06.2015 B 2015/104"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht 24.06.2015 B 2015/104"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "\u00d6ffentliches Beschaffungswesen, Art. 17 Abs. 2 IV\u00f6B.Der Preis, zu welchem die Vergabebeh\u00f6rde den Zuschlag erteilt hat, umfasste \u2013 anders als der Preis, welcher der Bewertung der Angebote zugrunde lag \u2013 keinen f\u00fcnfj\u00e4hrigen Wartungsvertrag. Unter diesen Umst\u00e4nden ist unklar, welchen Inhalt der k\u00fcnftige Vertrag haben sollte. Die Beschwerdegegnerin hatte keine Gelegenheit, die Wartungskosten f\u00fcr einen f\u00fcnfj\u00e4hrigen Servicevertrag zu offerieren. Bei der Beschwerdef\u00fchrerin und bei der Beschwerdegegnerin wurden eine unterschiedliche Anzahl Serviceabonnemente ber\u00fccksichtigt. Die Ausschreibung und die Erteilung des Zuschlags f\u00fcr die Erstellung von Aufz\u00fcgen unter Ber\u00fccksichtigung von f\u00fcnfj\u00e4hrigen Servicevertr\u00e4gen, welche weder Gegenstand der Ausschreibung noch des Zuschlags waren, steht im Widerspruch zum Transparenzgebot. Da die Angebote bei allen Bewertungskriterien nahe beieinander liegen, ist nicht absehbar, wie sich allf\u00e4llige Korrekturen bei der Berechnung der Nettopreise und/oder der Anzahl Wartungsvertr\u00e4ge und m\u00f6gliche Preis\u00e4nderungen des Angebots der Beschwerdegegnerin, wenn sie die Wartungskosten mit Blick auf einen f\u00fcnfj\u00e4hrigen Servicevertrag offerieren kann, auswirken werden. Unter Ber\u00fccksichtigung der fehlenden besonderen Dringlichkeit des Vertragsabschlusses ist der Beschwerde deshalb die aufschiebende Wirkung zu erteilen (Pr\u00e4sidialverf\u00fcgung Verwaltungsgericht, B 2015/104)."}], "ScrapyJob": "446973/61/1836", "Zeit UTC": "19.07.2025 06:58:44", "Checksum": "68e2f8149ab9557698f1bb5fd22121c9"}