{"Signatur": "SG_VG_001", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2016-09-27", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_VG_001_B-2015-109_2016-09-27.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=2131&type=1563347022&cHash=9a7d958ce0f0dfe28ca21865f1b29882", "Checksum": "b340d03b81ddbf274cb0541b29ba0f41"}, "Scrapedate": "2025-07-19", "Num": ["B 2015/109"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht 27.09.2016 B 2015/109"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht 27.09.2016 B 2015/109"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht 27.09.2016 B 2015/109"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Ausl\u00e4nderrecht, Art. 5 Abs. 1 Anhang I FZA.\u00a0Der 1967 geborene Beschwerdef\u00fchrer ist italienischer Staatsangeh\u00f6riger und lebt seit 1988 in der Schweiz \u2013 zun\u00e4chst als Saisonnier, ab 1992 mit einer Aufenthalts- und ab 1997 mit einer Niederlassungsbewilligung. Seine Ehefrau und der gemeinsame Sohn (geb. 2001) sind ebenfalls italienische Staatsangeh\u00f6rige und in der Schweiz niederlassungsberechtigt. Nach mehreren fr\u00fcheren strafrechtlichen Verurteilungen wurde der Beschwerdef\u00fchrer am 4. Dezember 2012 wegen schwerer Widerhandlung gegen das Bet\u00e4ubungsmittelgesetz und mehrfachen Vergehens gegen das Waffengesetz \u2013 Handel von 600 Gramm Kokaingemisch gegen Waffen \u2013 sowie Lagern falschen Geldes zu einer teilweise bedingten Freiheitsstrafe von 33 Monaten verurteilt. Die Tatkonstellation zeigt, dass das Verhalten des Beschwerdef\u00fchrers nicht auf einen einmaligen Handel, sondern auf eine l\u00e4ngerfristige Mitwirkung im internationalen Drogen- und Waffenhandel ausgerichtet war und \u2013 aufgrund neuer Ermittlungen \u2013 nach wie vor ist. Die Beteiligung am internationalen Drogen- und Waffenhandel ist in besonderem Mass geeignet, die Stabilit\u00e4t der Gesellschaft zu gef\u00e4hrden. In diesem, Grundinteressen der Gesellschaft ber\u00fchrenden Bereich ist auch eine geringe R\u00fcckfallgefahr nicht hinzunehmen (Verwaltungsgericht, B\u00a02015/109).\u00a0Entscheid vom 27. September 2016"}], "ScrapyJob": "446973/61/1836", "Zeit UTC": "19.07.2025 05:56:31", "Checksum": "5b7079ecd090c6e4839470bc9ba1a342"}