{"Signatur": "SG_VG_001", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2015-12-17", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_VG_001_B-2015-133_2015-12-17.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=1559&type=1563347022&cHash=edac1680f5f2d83af181881c00847529", "Checksum": "e109d1e782f0a02e21ee3f0451ba35ca"}, "Scrapedate": "2025-07-19", "Num": ["B 2015/133"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht 17.12.2015 B 2015/133"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht 17.12.2015 B 2015/133"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht 17.12.2015 B 2015/133"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "\u00d6ffentliches Beschaffungsrecht, Planungswettbewerb, Ausschluss vom Vergabeverfahren (Art. 39 Abs. 1 V\u00f6B; SIA Ordnung 142).\u00a0Wettbewerbe nach SIA-Ordnung 142 werden in anonymer Form durchgef\u00fchrt. Der Auftraggeber, die Mitglieder des Preisgerichts, die Teilnehmer und die beteiligten Fachleute haben die Anonymit\u00e4t sicherzustellen, bis das Preisgericht die Wettbewerbsbeitr\u00e4ge beurteilt, rangiert und die Preise zugesprochen hat. Dieser Grundsatz hilft, die Gleichbehandlung der Teilnehmer zu gew\u00e4hrleisten und objektive Preisgerichtsentscheide zu erm\u00f6glichen.\u00a0Die Vergabebeh\u00f6rde schloss die Beschwerdef\u00fchrer mit der Begr\u00fcndung vom Wettbewerb aus, diese h\u00e4tten auf der Einsendeverpackung ihres Wettbewerbsbeitrags ihren Absender namentlich aufgef\u00fchrt und damit gegen das Anonymit\u00e4tsgebot verstossen. Im konkreten Fall wurde das Anonymit\u00e4tsgebot jedoch nicht verletzt. Auf dem Paket fand sich zwar eine Absenderadresse, diese liess jedoch keine R\u00fcckschl\u00fcsse auf die Teilnehmer zu, weil sie von einer unbeteiligten Drittperson stammte.\u00a0Die Teilnehmer wurden zwar zu Unrecht ausgeschlossen, dies kann jedoch nur noch festgestellt werden. Die von ihnen im Beschwerdeverfahren beantragte Neubeurteilung unter Einbezug ihres Projekts kann nicht mehr erfolgen, nachdem die \u00fcbrigen Wettbewerbsbeitr\u00e4ge bereits rangiert und den Verfassern zugeordnet worden sind. Gutheissung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten ist (Verwaltungsgericht, B\u00a02015/133).\u00a0Entscheid vom 17.\u00a0Dezember 2015"}], "ScrapyJob": "446973/61/1836", "Zeit UTC": "19.07.2025 06:34:18", "Checksum": "1c8dd513a7e8c6771a31793c2c6389a5"}