{"Signatur": "SG_VG_001", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2017-01-20", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_VG_001_B-2015-163_2017-01-20.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=6132&type=1563347022&cHash=a4c3f08032c7b10939fe7b354ee9317c", "Checksum": "c68fe0425dfd73c7f6f1b5f1b1a3752a"}, "Scrapedate": "2025-07-19", "Num": ["B 2015/163"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht 20.01.2017 B 2015/163"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht 20.01.2017 B 2015/163"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht 20.01.2017 B 2015/163"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Strassenprojekt Gemeindestrasse zweiter Klasse. Art. 31 und 33 StrG (sGS 732.1).\r\n\r\n \r\n\r\nStreitig war zum einen, inwiefern und in welcher Form beim Strassenprojekt verkehrsberuhigende Massnahmen zu realisieren sind bzw. ob im Rahmen der Projekt\u00e4nderung zu Recht auf die urspr\u00fcnglich geplante Verkehrsinsel verzichtet wurde. Zum anderen beanstandeten die Beschwerdef\u00fchrer, dass das Plan\u00e4nderungsverfahren vom Juli 2013 nicht ordentlich durchgef\u00fchrt worden sei.\r\n\r\n \r\n\r\nDas Verwaltungsgericht kam unter anderem zum Schluss, der vorinstanzliche Entscheid habe die von den Beschwerdef\u00fchrern geltend gemachten Verfahrensm\u00e4ngel im Zusammenhang mit der Er\u00f6ffnung der Projekt\u00e4nderung gepr\u00fcft und das rechtliche Geh\u00f6r mit zutreffender Begr\u00fcndung als gewahrt erachtet. Die diesbez\u00fcglichen R\u00fcgen der Beschwerdef\u00fchrer erwiesen sich als unbegr\u00fcndet.\r\n\r\n \r\n\r\nSodann lasse es sich nicht beanstanden, dass die Vorinstanz das Strassenprojekt K.-strasse 2. Bauetappe in der abge\u00e4nderten Variante einschliesslich der vorgesehenen verkehrsberuhigenden Massnahmen (reduzierte Fahrbahnbreite, neues Trottoir, Massnahmen im Bereich der Liegenschaften der Beschwerdef\u00fchrer [rote Pfosten, Bodenmarkierungen, Warntafeln \u201eWerkverkehr\u201c]) als rechtm\u00e4ssig best\u00e4tigt habe. Das Projekt entspreche den Grunds\u00e4tzen von Art. 32 f. StrG und ber\u00fccksichtige die privaten Interessen der Anst\u00f6sser in angemessener Weise. Die Beschwerdef\u00fchrer w\u00fcrden mit ihrem Vorbringen betreffend Beeintr\u00e4chtigung ihres Werkbetriebs durch die geplanten baulichen Massnahmen den Charakter der K.-strasse als \u00f6ffentliche Strasse verkennen. Letzteres gelte umso mehr, als die Benutzung der K.-strasse f\u00fcr die Beschwerdef\u00fchrer bzw. f\u00fcr ihren Werkverkehr - im Rahmen der strassenverkehrsrechtlichen Regeln - auch nach der Realisierung des Strassenprojekts wie bis anhin m\u00f6glich bleiben werde (Verwaltungsgericht, B 2015/163)."}], "ScrapyJob": "446973/61/1836", "Zeit UTC": "19.07.2025 05:39:00", "Checksum": "1c4bf67ca26ef1ed06cc333b140f29a9"}