{"Signatur": "SG_VG_001", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2017-01-20", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_VG_001_B-2015-99_2017-01-20.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=3486&type=1563347022&cHash=e7bdc2999b1f2d6b7e55988075f26fbc", "Checksum": "a3cd19ef11dd150d97d686ff79c2a41b"}, "Scrapedate": "2025-07-19", "Num": ["B 2015/99"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht 20.01.2017 B 2015/99"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht 20.01.2017 B 2015/99"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht 20.01.2017 B 2015/99"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baurecht. Bestandesgarantie von Bauten ausserhalb der Bauzone (Art. 24c RPG).Art.\u00a024c Abs. 2 RPG ist auf Bauten anwendbar, die rechtm\u00e4ssig erstellt oder ge\u00e4ndert wurden, bevor das betreffende Grundst\u00fcck (am 1.\u00a0Juli 1972) Teil des Nichtbaugebiets im Sinn des Bundesrechts wurde. Die Regelungen \u00fcber die Bestandes- und Erweiterungsgarantie in Art. 24c RPG kn\u00fcpfen an die urspr\u00fcnglich gegebene, materielle und formelle Rechtm\u00e4ssigkeit der Baute an.Auch wenn konkret davon auszugehen war, dass die heute bestehende Baute (Scheune) vom Beschwerdef\u00fchrer auf der gesetzlichen Grundlage der Bestandes- und Erweiterungsgarantie von Art. 24c Abs. 2 RPG (der fr\u00fcheren Baute) erstellt worden war, so blieb es bei der fehlenden bestimmungsgem\u00e4ssen Nutzbarkeit der urspr\u00fcnglichen Baute (Wohnhaus und Scheune) im Zeitpunkt ihres Abbruchs. Die Dachkonstruktion war aus statischen und konstruktiven Gr\u00fcnden zu ersetzen. Die Stabilit\u00e4tseinbusse des Dachstuhls und des Wohnhauses ergab sich aufgrund der verlangten brandschutztechnischen Trennung von Wohnhaus und Scheune, nachdem der \u00dcbergang von Wohnhaus zu Scheune nicht den Regeln der Baukunde entsprechend konstruiert war und tragende Bauteile der Dachkonstruktion der Scheune mit dem abzubrechenden Silo verbunden waren. Die tragende Konstruktion konnte im Zeitpunkt des Abbruchs nicht als mehrheitlich intakt gelten. Dies f\u00fchrte zur Best\u00e4tigung des vorinstanzlichen Entscheids mit Abweisung der Beschwerde durch das Verwaltungsgericht (Verwaltungsgericht, B 2015/99)."}], "ScrapyJob": "446973/61/1836", "Zeit UTC": "19.07.2025 05:39:04", "Checksum": "78dba9c958bd891577d1b0e67cf02e79"}