{"Signatur": "SG_VG_001", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2018-06-25", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_VG_001_B-2016-108_2018-06-25.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=3765&type=1563347022&cHash=9d7f1385a7cbe1ecfe09c9cc92620e93", "Checksum": "563e7eedaace6214707680013907cd06"}, "Scrapedate": "2025-07-19", "Num": ["B 2016/108"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht 25.06.2018 B 2016/108"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht 25.06.2018 B 2016/108"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht 25.06.2018 B 2016/108"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Schulrecht, Schulpflicht am Aufenthaltsort, Art. 19 und 62 BV (SR 101) und Art. 52 VSG (sGS 213.1).Die Schule ist am Ort zu besuchen, wo sich der Sch\u00fcler oder die Sch\u00fclerin aufh\u00e4lt. Das Aufenthaltsprinzip ist Teilgehalt des verfassungsrechtlichen Anspruchs auf unentgeltlichen Grundschulunterricht. Zur Bestimmung des Schulortes ist weder auf die zivilrechtliche Anmeldung noch auf den ausl\u00e4nder- bzw. asylrechtlichen Status abzustellen. Massgebend ist der Lebensmittelpunkt des Kindes. Die Beschwerdef\u00fchrer haben ihre drei Kinder mit den Jahrg\u00e4ngen 2000, 2002 und 2009 im Jahr 2013 nach Spanien abgemeldet, wo sie (ebenfalls) eine Liegenschaft besitzen. Die Kinder wurden in der Folge nicht an einer \u00f6ffentlichen Schule in Spanien unterrichtet, sondern nahmen am ortsunabh\u00e4ngigen deutschsprachigen \"Off-Campus-Programm\" der Clonlara-Schule, Michigan (USA) teil. Aufgrund verschiedener Indizien schloss die ehemalige Wohngemeinde darauf, dass sich der Lebensmittelpunkt der Kinder nach wie vor hier befinde und verpflichtete die Eltern im September 2015, ihre Kinder wieder einzuschulen. Dies wurde vom Erziehungsrat zu Recht best\u00e4tigt (Verwaltungsgericht, B\u00a02016/108).Gegen dieses Urteil wurde Beschwerde beim Bundesgericht erhoben (Verfahren 2C_712/2018)."}], "ScrapyJob": "446973/61/1836", "Zeit UTC": "19.07.2025 04:06:36", "Checksum": "ae337785bf57f546b4fddf32839a2062"}