{"Signatur": "SG_VG_001", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2016-11-24", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_VG_001_B-2016-116_2016-11-24.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=2153&type=1563347022&cHash=7260b950c2a5bcd4ed372d6caa8999e8", "Checksum": "e64db5fda8a68f0b6d3b21d0c8c20c77"}, "Scrapedate": "2025-07-19", "Num": ["B 2016/116"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht 24.11.2016 B 2016/116"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht 24.11.2016 B 2016/116"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht 24.11.2016 B 2016/116"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "\u00d6ffentliches Beschaffungswesen, Art. 11 lit. g, Art. 16 Abs. 2 IV\u00f6B, Art. 34 Abs. 2 lit. b V\u00f6B.\u00a0Soweit die Beschwerdef\u00fchrerin mit dem Antrag auf \u201eHerausgabe\u201c der als Gesch\u00e4ftsgeheimnis bezeichneten Teile der Offerte der Beschwerdegegnerin nicht nur die Ber\u00fccksichtigung durch das Gericht, sondern sinngem\u00e4ss auch Akteneinsicht beantragen sollte, ist das Gesuch abzuweisen.\u00a0Bei einer Notenskala zwischen 1 und 4 zur Bewertung technischer Zuschlagskriterien kann nicht allein die technisch-funktionale Erf\u00fcllung einer Anforderung zur Maximalnote f\u00fchren. Vielmehr sind die Vor- und Nachteil der konkreten Erf\u00fcllung mit zu bewerten. Bei der Bewertung der Angebote hinsichtlich der Qualit\u00e4t eines R\u00fcstwagens kommt der Vergabebeh\u00f6rde \u2013 einer Gemeindefeuerwehr \u2013 aufgrund ihrer technischen Kenntnisse und der Beurteilung anl\u00e4sslich einer Produktevorf\u00fchrung ein erheblicher Ermessensspielraum zu, in welchen das Verwaltungsgericht nicht einzugreifen befugt ist. Die Vergabebeh\u00f6rde hat die Benotungen detailliert begr\u00fcndet. Die R\u00fcgen der Beschwerdef\u00fchrerin lassen die Handhabung des Ermessens nicht als rechtsfehlerhaft erscheinen.\u00a0Das Kriterium der Markeneinheit l\u00e4sst sich sachlich damit begr\u00fcnden, dass dadurch beispielsweise der Ausbildungsbedarf reduziert werden kann, Ladeelemente auf anderen Fahrzeugen problemlos eingef\u00fcgt oder Ersatzteile gleichermassen f\u00fcr verschiedene Fahrzeuge eingesetzt werden k\u00f6nnen. Hinzu kommt, dass m\u00f6glichst gleichartig aufgebaute Armaturen die Sicherheit in der Fahrzeugbedienung unter den im Einsatzfall regelm\u00e4ssig erschwerten Bedingungen verbessern k\u00f6nnen (Verwaltungsgericht, B 2016/116).\u00a0Entscheid vom 24. November 2016"}], "ScrapyJob": "446973/61/1836", "Zeit UTC": "19.07.2025 05:48:18", "Checksum": "4a59d1916857c4359467c499747eb24f"}