{"Signatur": "SG_VG_001", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2018-01-18", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_VG_001_B-2016-125_2018-01-18.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=3659&type=1563347022&cHash=f966aa75d11ab75f209dc94b0e28696b", "Checksum": "42efd4a077f2a0d7083620195f8a7f98"}, "Scrapedate": "2025-07-19", "Num": ["B 2016/125"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht 18.01.2018 B 2016/125"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht 18.01.2018 B 2016/125"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht 18.01.2018 B 2016/125"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Art. 22 Abs. 2 lit. a und 24a RPG (SR 700). Art. 19 BauG (sGS 731.1).Baubewilligung (Umnutzung Scheune zu Lagerraum f\u00fcr den Skiliftbetrieb). Das Verwaltungsgericht kam zum Schluss, bei den durchgef\u00fchrten Arbeiten - Ersatz des Scheunentors, Reparatur der Westfassade, Ersatz von Teilen der Scheune sowie der Erneuerung/Zur\u00fcckversetzung des Heulagers und seiner St\u00fctzen \u2013 sei es im Wesentlichen um bewilligungsfreien Unterhalt bzw. um den Ersatz von Teilen der Scheune gegangen, welche - wenn \u00fcberhaupt - nur zu einem ganz kleinen Teil die Substanz der Baute betroffen h\u00e4tten. Keinen Eingriff in die Substanz h\u00e4tten insbesondere der blosse Ersatz eines Bodenbalkens sowie die im Zusammenhang mit dem Wegfall der Tierhaltung stehenden baulichen Ver\u00e4nderungen einschliesslich der Zur\u00fcckversetzung des St\u00fctzbalkens f\u00fcr das ehemalige Strohlager zur Folge gehabt; hierbei handle es sich um geringf\u00fcgige bauliche Ver\u00e4nderungen im Innern des Geb\u00e4udes. Auch habe der Ersatz des Tors als bewilligungsfreie Unterhaltsmassnahme zu gelten. Die Schlussfolgerung der Vorinstanz, dass die Scheune f\u00fcr die vorgenommene Zweck\u00e4nderung in ihrer Substanz ver\u00e4ndert worden sei, erweise sich als nicht begr\u00fcndet. Entgegenstehende wichtige Anliegen der Raumplanung bzw. neue Auswirkungen auf Raum, Erschliessung und Umwelt durch die baulichen Massnahmen seien ebenfalls nicht ersichtlich. Es bestehe kein begr\u00fcndeter Anlass, aufgrund dessen die nachtr\u00e4gliche Bewilligung gest\u00fctzt auf Art.\u00a024a RPG nicht erteilt werden k\u00f6nnte. Gutheissung der Beschwerde und Aufhebung des vorinstanzlichen Entscheids (Verwaltungsgericht, B\u00a02016/125).Die gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde\u00a0ans Bundesgericht wurde mit Urteil vom 27.\u00a0August\u00a02018 gutgeheissen\u00a0(Verfahren 1C_131/2018)."}], "ScrapyJob": "446973/61/1836", "Zeit UTC": "19.07.2025 04:34:42", "Checksum": "915cd13be5226c7c394d67184d06dcae"}