{"Signatur": "SG_VG_001", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2018-05-23", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_VG_001_B-2016-127_2018-05-23.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=3752&type=1563347022&cHash=60fb8c91caca844a5c8c4145f2a1c669", "Checksum": "4d29d6e74a46bba8c92f3f22f255ccaa"}, "Scrapedate": "2025-07-19", "Num": ["B 2016/127"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht 23.05.2018 B 2016/127"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht 23.05.2018 B 2016/127"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht 23.05.2018 B 2016/127"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Raumplanungsrecht, Art. 24c und 24e RPG.Der Beschwerdef\u00fchrer ist Eigent\u00fcmer u.a. eines Wohnhauses und eines Stalles ausserhalb der Bauzone. Im Jahr 2008 wurde ihm gest\u00fctzt auf Art. 24d Abs. 1 RPG die Sanierung des Wohnhauses bewilligt. In der Folge nahm er an beiden Geb\u00e4uden nicht bewilligte \u00c4nderungen vor (u.a. Auskernung des Wohnhauses und Umbau des Stalles zur hobbym\u00e4ssigen Pferdehaltung). Die Gemeinde erteilte hierf\u00fcr keine nachtr\u00e4glichen Bewilligungen und verpflichtete ihn zum ersatzlosen Abbruch der sich im Rohbau befindenden Geb\u00e4ude, was das Baudepartement best\u00e4tigte. Das Verwaltungsgericht hob den Rekursentscheid am 16.\u00a0M\u00e4rz 2011 teilweise auf und ordnete f\u00fcr den Stall statt des Abbruchs eine Eigentumsbeschr\u00e4nkung an; diese d\u00fcrfe nur zonenkonform genutzt werden. Das Bundesgericht hob dieses Urteil mit Blick auf die am 23.\u00a0Dezember 2011 beschlossene Teilrevision von Art. 24c RPG auf und wies die Streitsache zur neuen Pr\u00fcfung an das Verwaltungsgericht zur\u00fcck (Urteil 1C_187/2011 vom 15. M\u00e4rz 2012). Das Verwaltungsgericht kommt \u2013 nachdem die Baugesuche den kommunalen und kantonalen Instanzenzug wiederum durchlaufen haben \u2013 zum gleichen Schluss wie bereits am 16.\u00a0M\u00e4rz 2011: Die einst gest\u00fctzt auf Art. 24d RPG erteilte Bewilligung setzte voraus, dass die landwirtschaftliche Wohnbaute in ihrer Substanz erhalten war. Art. 24c Abs. 1 RPG \u2013 unter dessen Anwendungsbereich das Vorhaben des Beschwerdef\u00fchrers heute offensichtlich f\u00e4llt \u2013sch\u00fctzt lediglich bestimmungsgem\u00e4ss nutzbare, aber zonenwidrig gewordene Bauten und Anlagen im Bestand. Die beiden zitierten Kriterien sind nach der herrschenden Lehre deckungsgleich. Der Beschwerdef\u00fchrer hat drei der vier tragenden Aussenw\u00e4nde durch Neukonstruktionen ersetzt. Talseitig wurde das Wohnhaus bis unter das Dach ausgekernt. Bis auf den (wesentlich kleineren) Nordteil des und auf das Dach ist das Geb\u00e4ude mithin g\u00e4nzlich abgebrochen und ohne Bewilligung teilweise neu erstellt worden. Der Hauptwohnteil kommt einem Neuaufbau gleich, der mitnichten auf bestehenden tragenden Elementen beruht. Der Beschwerdef\u00fchrer begr\u00fcndete diese Vorg\u00e4nge in einem Schreiben vom 23.\u00a0September 2009 einl\u00e4sslich mit dem schlechten Zustand der tragenden Substanz. Das Verwaltungsgericht kommt (wie die Vorinstanzen) zum Schluss, dass die tragenden Geb\u00e4udeteile fast g\u00e4nzlich nicht mehr in einem brauchbaren Zustand waren. Das Wohnhaus war deshalb nicht mehr bestimmungsgem\u00e4ss nutzbar; es liegt kein Anwendungsfall von Art. 24c RPG vor. Das Wohnhaus ist ersatzlos abzubrechen, was verh\u00e4ltnism\u00e4ssig ist. Demnach fehlt es auch an einer nahe gelegenen Wohnbaute im Sinne von Art. 24e RPG, und die baulichen Massnahmen f\u00fcr eine hobbym\u00e4ssige Tierhaltung im Stall k\u00f6nnen nicht nachtr\u00e4glich bewilligt werden. Das entsprechende Nutzungsverbot ist (wiederum) zu Recht angeordnet worden. Die Beschwerde wird in der Hauptsache abgewiesen (Verwaltungsgericht, B\u00a02016/127). Die gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde ans Bundesgericht wurde mit Urteil vom 15. M\u00e4rz 2019 abgewiesen (Verfahren 1C_325/2018)."}], "ScrapyJob": "446973/61/1836", "Zeit UTC": "19.07.2025 04:11:59", "Checksum": "f06dc991a30461bc0511831c4a08a172"}