{"Signatur": "SG_VG_001", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2019-04-12", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_VG_001_B-2016-183_2019-04-12.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=1160&type=1563347022&cHash=9472d1cbef91423167bd0b517e88b58e", "Checksum": "6ff0692c62d853df2b8ddcd0fe9fae81"}, "Scrapedate": "2025-07-19", "Num": ["B 2016/183"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht 12.04.2019 B 2016/183"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht 12.04.2019 B 2016/183"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht 12.04.2019 B 2016/183"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Wiederaufnahme des Verfahrens; Art.\u00a085 VRP.\u00a0Die Gutheissung des Wiederaufnahmebegehrens f\u00fchrt zu einer Aufhebung des in Revision gezogenen Sachentscheides, und das Erkenntnisverfahren wird in denjenigen Stand zur\u00fcckversetzt, in welchem es sich vor dem aufgehobenen Entscheid befunden hat.\u00a0Der Gesuchsgegner hat sich eines f\u00fcr eine Lehrkraft krassen Fehlverhaltens schuldig gemacht, indem er mit seinem Handy Aufnahmen von Sch\u00fclerinnen auf der Damentoilette bei der Verrichtung ihrer Notdurft, im Schulzimmer unter die Jupes und Dekollet\u00e9s sowie der aus den Turntaschen entwendeten Unterw\u00e4sche machte. Die Weiterbesch\u00e4ftigung einer solchen Lehrkraft ist f\u00fcr eine Schule nicht mehr zumutbar. In Kenntnis der nunmehr im z\u00fcrcherischen Strafverfahren aufgetauchten Aufnahmen w\u00e4re die fristlose Aufl\u00f6sung des Dienstverh\u00e4ltnisses durch den Gesuchsbeteiligten damals zu sch\u00fctzen gewesen.\u00a0H\u00e4tten dem Verwaltungsgericht die Aufnahmen im damaligen Zeitpunkt vorgelegen, h\u00e4tte der Gesuchsbeteiligte dem Gesuchsgegner zur Abgeltung der offenen Gehaltsanspr\u00fcche den Betrag von CHF\u00a023'705.70 netto nie bezahlt. Damit erfolgte die Zahlung ohne Rechtsgrund, weshalb der Gesuchsgegner die ihm ausgerichtete Lohnsumme an die Gesuchsbeteiligte zur\u00fcckzuerstatten hat (Verwaltungsgericht, B\u00a02016/183).\u00a0Die gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde ans Bundesgericht wurde mit Urteil vom 14. August 2019 abgewiesen (Verfahren 8C_371/2019)."}], "ScrapyJob": "446973/61/1836", "Zeit UTC": "19.07.2025 03:05:29", "Checksum": "e70684d5803992d3162f9b2ef6550377"}