{"Signatur": "SG_VG_001", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2016-11-25", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_VG_001_B-2016-223_2016-11-25.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=2157&type=1563347022&cHash=f3f6ad75618cbf5edd07b6a2a9798555", "Checksum": "ea9cf69eeac59b88173156cbfccf15bd"}, "Scrapedate": "2025-07-19", "Num": ["B 2016/223"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht 25.11.2016 B 2016/223"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht 25.11.2016 B 2016/223"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht 25.11.2016 B 2016/223"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "\u00d6ffentliches Beschaffungswesen, Art. 17 Abs. 2 IV\u00f6B, Art. 12 Abs. 1 lit. a V\u00f6B.\u00a0Die Staatskanzlei hat die Anbieterin vom Verfahren zur Vergabe der Installation und des Betriebs der elektronischen Abstimmung (Remote E-Voting) mit der Begr\u00fcndung ausgeschlossen, sie erf\u00fclle zwei Eignungskriterien, welche die Anbieterin bereits mit einer Beschwerde gegen die Ausschreibung beanstandet hatte, nicht. Der Beschwerde gegen die Ausschreibung war keine aufschiebende Wirkung gew\u00e4hrt worden. Dieser Entscheid wurde unangefochten rechtskr\u00e4ftig. Zur Frage der Zul\u00e4ssigkeit der umstrittenen Eignungskriterien kann die Beschwerdef\u00fchrerin deshalb lediglich noch ein Feststellungsurteil, nicht aber eine Wiederholung der Ausschreibung erwirken. F\u00fcr das weitere Vergabeverfahren bedeutet dies, dass eingereichte Angebote unter Ber\u00fccksichtigung auch der umstrittenen Eignungskriterien beurteilt und gegebenenfalls ausgeschlossen werden k\u00f6nnen. Andernfalls h\u00e4tte die Beschwerde gegen die Ausschreibung faktisch aufschiebende Wirkung, obwohl das entsprechende Gesuch rechtskr\u00e4ftig abgewiesen wurde. Dass die Anbieterin zwei Eignungskriterien nicht erf\u00fcllt, ist unbestritten. Das Gesuch um Gew\u00e4hrung der aufschiebenden Wirkung im Verfahren gegen den Ausschluss ist deshalb abzuweisen (Pr\u00e4sidialverf\u00fcgung Verwaltungsgericht, B 2016/223)."}], "ScrapyJob": "446973/61/1836", "Zeit UTC": "19.07.2025 05:47:29", "Checksum": "4202c30d551cad2fc338fe7914edab1d"}