{"Signatur": "SG_VG_001", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2018-12-05", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_VG_001_B-2016-224_2018-12-05.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=6113&type=1563347022&cHash=5ddb235932c5f08fd96b608662c50e6e", "Checksum": "ae1791b418d0b0e90154ddf535bfcc01"}, "Scrapedate": "2025-07-19", "Num": ["B 2016/224"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht 05.12.2018 B 2016/224"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht 05.12.2018 B 2016/224"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht 05.12.2018 B 2016/224"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baurecht, Art. 22 Abs. 1 RPG.\r\n\r\n \r\n\r\nDie Baubewilligungsbeh\u00f6rde hat das nachtr\u00e4gliche Baugesuch f\u00fcr die Umnutzung der Dachfl\u00e4che auf einer angebauten Garage zu einer Terrasse und das dazu errichtete Gel\u00e4nder ohne Durchf\u00fchrung eines Auflage- und Einspracheverfahrens abgewiesen. Das Baudepartement hat den von den Baugesuchstellern erhobenen Rekurs gutgeheissen und die Angelegenheit zur Durchf\u00fchrung des ordentlichen Verfahrens \u2013 beschr\u00e4nkt auf die Behandlung des Gel\u00e4nders als Absturzsicherung \u2013 an die Politische Gemeinde zur\u00fcckgewiesen. Das Verwaltungsgericht weist die von der Politischen Gemeinde erhobene Beschwerde ab. Macht eine Bauherrschaft eine bestimmte Nutzung zum Gegenstand ihres Gesuchs, w\u00e4re das Bauvorhaben indes objektiv auch f\u00fcr eine andere, weitergehende Nutzung geeignet, so ist es der Baubewilligungsbeh\u00f6rde unbenommen, und unter Umst\u00e4nden sogar geboten, in der Baubewilligung kl\u00e4rend zu verf\u00fcgen, welche konkrete Nutzung bewilligt und welche allf\u00e4llige angesichts der Bauausf\u00fchrung ebenfalls m\u00f6gliche, aber nicht beantragte und folglich nicht bewilligte Nutzung nicht zul\u00e4ssig ist. Es bleibt der Beschwerdef\u00fchrerin anheimgestellt, im Rahmen des Entscheides \u00fcber das Baugesuch f\u00fcr die Absturzsicherung gegebenenfalls die Nutzung des Dachs als Terrasse zu verbieten. Die Rechtslage kann nicht im Melde-, sondern nur im ordentlichen Baubewilligungsverfahren gekl\u00e4rt werden (Verwaltungsgericht, B 2016/224)."}], "ScrapyJob": "446973/61/1836", "Zeit UTC": "19.07.2025 03:25:01", "Checksum": "154e5bc2f41ac597bfb99422c498fe41"}