{"Signatur": "SG_VG_001", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2018-02-22", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_VG_001_B-2017-107_2018-02-22.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=3684&type=1563347022&cHash=58a72be81812c25a47b884f06a6bda44", "Checksum": "8564247604cc9a3f26d95479f5b0bc0d"}, "Scrapedate": "2025-07-19", "Num": ["B 2017/107"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht 22.02.2018 B 2017/107"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht 22.02.2018 B 2017/107"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht 22.02.2018 B 2017/107"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Ausl\u00e4nderrecht, Art.\u00a05 Anhang I FZA.Der aus Portugal stammende Beschwerdef\u00fchrer erhielt am 19. Juli 2010 eine Niederlassungsbewilligung EU/EFTA zwecks Erwerbst\u00e4tigkeit. Im Jahr 2013 absolvierte er einen Sprachaufenthalt in London, wo er sich bereit erkl\u00e4rte, nach seiner R\u00fcckkehr in die Schweiz einen \u201eBody-Packer\u201c am Flughafen Z\u00fcrich abzuholen und in einem Hotel in St. Gallen unterzubringen. Anl\u00e4sslich der Ausf\u00fchrung des Auftrags wurde er am Flughafen festgenommen und anschliessend zu einer Freiheitsstrafe von 36 Monaten, davon 18 Monate vollziehbar, verurteilt. Sowohl vor dem Aufenthalt in London als auch nach der Entlassung aus dem Strafvollzug war und ist der Beschwerdef\u00fchrer in der Schweiz in wirtschaftlicher Hinsicht in einem Ausmass integriert, in welchem es zu keiner Verschuldung gekommen ist. Er erscheint auch sozial gut integriert. Zwar ist ein Widerrufsgrund nach dem Ausl\u00e4ndergesetz erf\u00fcllt, jedoch stellt der Beschwerdef\u00fchrer unter W\u00fcrdigung s\u00e4mtlicher Umst\u00e4nde keine f\u00fcr eine Widerruf hinreichend schwere und gegenw\u00e4rtige Gefahr f\u00fcr die \u00f6ffentliche Sicherheit und Ordnung dar. Die Beschwerde gegen den Widerruf der Niederlassungsbewilligung EU/EFTA wird gutgeheissen und der Beschwerdef\u00fchrer ausl\u00e4nderrechtlich verwarnt (Verwaltungsgericht, B\u00a02017/107)."}], "ScrapyJob": "446973/61/1836", "Zeit UTC": "19.07.2025 04:27:21", "Checksum": "bb8be004fc2b97891a227752b8fb2e02"}