{"Signatur": "SG_VG_001", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2017-08-02", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_VG_001_B-2017-145_2017-08-02.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=3569&type=1563347022&cHash=8d3e34f7003a3a4e3e55a90a91bc61ba", "Checksum": "a3f74b8c9ea890404404421c7448b43a"}, "Scrapedate": "2025-07-19", "Num": ["B 2017/145"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht 02.08.2017 B 2017/145"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht 02.08.2017 B 2017/145"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht 02.08.2017 B 2017/145"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "\u00d6ffentliches Beschaffungswesen, Art. 17 Abs. 2 IV\u00f6B.Vergabe Einsatzprogramm f\u00fcr erwerbslose Personen (RAV Region St. Gallen).Die von der Vergabebeh\u00f6rde vorgenommene sehr detaillierte Bewertung ist \u2013 trotz der Beanstandungen einer Vielzahl einzelner Positionen durch beide Parteien \u2013 nachvollziehbar begr\u00fcndet und liegt im Rahmen des Ermessens; Unangemessenheit kann vor Verwaltungsgericht nicht geltend gemacht werden. Dass die Bewertung des Angebots der Zuschlagsempf\u00e4ngerin bewusst \u00fcber die bei den Qualit\u00e4tskriterien vorgeschriebene Mindestpunktzahl angehoben worden w\u00e4re, um dieses wesentlich preisg\u00fcnstigere Angebot dem qualitativ besseren Angebot der Beschwerdef\u00fchrerin vorziehen zu k\u00f6nnen, erscheint als unzutreffend. Beim Angebot der Zuschlagsempf\u00e4ngerin musste der Preis korrigiert werden; diese Korrektur ist nicht zu beanstanden. Es handelt sich aber nicht um ein ungew\u00f6hnlich niedriges Angebot, trotz der verbleibenden erheblichen Preisdifferenz zum Angebot der Beschwerdef\u00fchrerin. Die Beschwerde erscheint nicht als ausreichend begr\u00fcndet. Das Gesuch um Erteilung der aufschiebenden Wirkung wird abgewiesen (Pr\u00e4sidialverf\u00fcgung Verwaltungsgericht, B\u00a02017/145)."}], "ScrapyJob": "446973/61/1836", "Zeit UTC": "19.07.2025 05:07:38", "Checksum": "b1f7dee6601932bf5f54ed2cf8f3972c"}