{"Signatur": "SG_VG_001", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2018-07-13", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_VG_001_B-2017-148--B-2017-1_2018-07-13.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=3780&type=1563347022&cHash=7b76fa8fdd8d8e0086fb39ff974a8fd1", "Checksum": "3ab6a8e154f29acbfd62cb595f13fa66"}, "Scrapedate": "2025-07-19", "Num": ["B 2017/148, B 2017/149"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht 13.07.2018 B 2017/148, B 2017/149"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht 13.07.2018 B 2017/148, B 2017/149"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht 13.07.2018 B 2017/148, B 2017/149"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Steuerrecht, Art.\u00a082 Abs. 1 lit. b Ziff. 5 und 6 StG, Art.\u00a058 Abs.\u00a01 lit. b DBG.Die Beschwerdef\u00fchrerin bestreitet nicht, dass ihr beziehungsweise ihrem Delegierten des Verwaltungsrates die fragliche Wohnung ohne Belastung eines Mietzinses zur Verf\u00fcgung stand. Die Dauer der tats\u00e4chlichen Anwesenheit und der Zweck des Aufenthalts sind f\u00fcr die Aufrechnung eines Ertrags aus einem Mietverh\u00e4ltnis nicht von Belang. Zur angeblichen Gegenleistung der Beschwerdef\u00fchrerin in Form von Aufsichtsarbeiten gibt es keinerlei Beweise. Insbesondere wurde dieser Vorgang auch nicht in ihrer Erfolgsrechnung ausgewiesen. Dass im Ergebnis einzelne Aufw\u00e4nde und Ertr\u00e4ge verrechnet werden, \u00e4ndert nichts daran, dass sie vollst\u00e4ndig auszuweisen sind. Die Gegenleistung f\u00fcr einen im Zusammenhang mit einer Wohnungsrenovation verbuchten Aufwand ist nicht nachgewiesen. Die Arbeiten waren vom Zweck der Zahlungsempf\u00e4ngerin, die im \u00dcbrigen in ihrer Buchhaltung keine entsprechenden Personalaufwendungen oder Fremdarbeiten ausgewiesen hat, nicht gedeckt. Die Beschwerdef\u00fchrerin hat zudem auch keine entsprechende Zahlung nachgewiesen (Verwaltungsgericht, B\u00a02017/148 und B\u00a02017/149). Die gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde ans Bundesgericht wurde mit Urteil vom 24. Januar 2020 abgewiesen (Verfahren 2C_717/2018)."}], "ScrapyJob": "446973/61/1836", "Zeit UTC": "19.07.2025 04:00:09", "Checksum": "9d420de63787866f5968506290e8baa2"}