{"Signatur": "SG_VG_001", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2018-08-15", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_VG_001_B-2017-172_2018-08-15.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=3798&type=1563347022&cHash=a4804cfc9b35669c489c70e151f2fc03", "Checksum": "e91fde4d23c1ac940c1f460929b5fc65"}, "Scrapedate": "2025-07-19", "Num": ["B 2017/172"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht 15.08.2018 B 2017/172"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht 15.08.2018 B 2017/172"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht 15.08.2018 B 2017/172"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Behebung von M\u00e4ngeln in der Rindviehhaltung, Art. 8 & 10 TSchV, Anhang 1 zur TSchV.Der Beschwerdef\u00fchrer h\u00e4lt einen Teil seiner K\u00fche in Anbindehaltung (Kurzstand) in einem Stall (Baujahr 1985) mit zwei Kuhl\u00e4gern. Er wehrt sich gegen die vom Beschwerdegegner angeordnete Anpassung der Standpl\u00e4tze an die aktuell geltenden Mindestmasse gem\u00e4ss Tierschutzverordnung. Angesichts der urspr\u00fcnglich vorgesehenen Standpl\u00e4tze ergab sich eine durchschnittliche Breite von knapp 108\u00a0cm pro Tier. Der Beschwerdef\u00fchrer liess in der Folge zwei Standpl\u00e4tze frei und entfernte die Trennb\u00fcgel zwischen den Standpl\u00e4tzen (bis jeweils auf einen mittig situierten), weshalb den Tieren rein rechnerisch durchschnittlich 138 cm zur Verf\u00fcgung stehen w\u00fcrde. Die wenigen vorgenommen Ver\u00e4nderungen und Vorkehren sowie der Verzicht auf bauliche Anpassungen f\u00fchren jedoch ohne Verschiebung der Anbindehaken, Tr\u00e4nkebecken und St\u00fctzpfosten nicht zu der nach der tierschutzrechtlich verlangten gr\u00f6sseren Bewegungsfreiheit f\u00fcr das einzelne Tier. Die entfernten Trennb\u00fcgel h\u00e4tten die Funktion gehabt, die Tiere in gewissem Mass zu zwingen, gerade(r) auf den L\u00e4gern zu stehen bzw. zu liegen. Die unter den K\u00fchen herrschende Rangordnung f\u00fchrt unter den gegebenen Umst\u00e4nden und Platzverh\u00e4ltnissen dazu, dass die rangh\u00f6heren Tiere sich auf den L\u00e4gern schr\u00e4g hinlegen und den rangniedrigeren damit verunm\u00f6glichen k\u00f6nnen, sich ihrerseits hinzulegen. Die jeweils f\u00fcr die Standpl\u00e4tze geltenden Mindestmasse wurden seit der Errichtung des Stalls im Jahr 1985 nie eingehalten. Von einer Unverh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit der angeordneten Massnahme kann insbesondere auch vor diesem Hintergrund nicht die Rede sein (Verwaltungsgericht, B\u00a02017/172)."}], "ScrapyJob": "446973/61/1836", "Zeit UTC": "19.07.2025 03:53:58", "Checksum": "b3a4ab01ddee7242d829d92f0b76a22e"}