{"Signatur": "SG_VG_001", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2018-06-28", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_VG_001_B-2017-17_2018-06-28.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=3771&type=1563347022&cHash=f24414f5ce8562609acc1a2e3675eb60", "Checksum": "c3dd830b8a41c61ee5ec5b17014cec19"}, "Scrapedate": "2025-07-19", "Num": ["B 2017/17"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht 28.06.2018 B 2017/17"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht 28.06.2018 B 2017/17"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht 28.06.2018 B 2017/17"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Enteignung von Nachbarrechten; Entsch\u00e4digungsbegehren nach Art.\u00a014 Abs. 1, 15 und 16 EntG; sGS 735.1. Art. 684 des Zivilgesetzbuches, ZGB; SR 210.Bei der Abgrenzung zwischen zul\u00e4ssiger und unzul\u00e4ssiger (d.h. \u00fcberm\u00e4ssiger) Immission bzw. der Kl\u00e4rung der Frage, ob der Betrieb des Asylzentrums f\u00fcr das Grundst\u00fcck der Beschwerdef\u00fchrer \u00fcberm\u00e4ssige Immissionen zur Folge hat, ist die Intensit\u00e4t der Einwirkungen massgebend. Diese beurteilt sich nach objektiven Kriterien. Mit dem Hinweis der Beschwerdef\u00fchrer auf den Umstand, dass der Betrieb eines Asylzentrums die Anwesenheit von Personen aus fremden Kulturen mit entsprechenden Immissionen zur Folge hat, l\u00e4sst sich lediglich ein subjektives Affektionsinteresse begr\u00fcnden, welches das Empfinden eines Durchschnittsmenschen in der gleichen Situation nicht ohne weiteres abbildet und welches vor allem auch nicht geeignet ist, f\u00fcr sich allein eine \u00fcberm\u00e4ssige (l\u00e4stige) Einwirkung darzutun. Die fehlende objektivierbare (\u00fcberm\u00e4ssige) Beeintr\u00e4chtigung zeigt sich sodann mittelbar darin, dass die Platzierung von Asylzentren in der Schweiz insbesondere auch in Wohngebieten verbreitet ist. F\u00fcr eine besonders sensibel reagierende Bev\u00f6lkerungsschicht, von welcher im Rahmen von Art. 684 ZGB nicht auszugehen ist, d\u00fcrfte der Erwerb oder die Miete einer Liegenschaft in der N\u00e4he eines Asylzentrums in aller Regel von vornherein ausser Betracht fallen; die Frage der Wertminderung d\u00fcrfte sich hier somit \u00fcberhaupt nicht stellen. F\u00fcr diese Personengruppe d\u00fcrfte m.a.W. eine Kauf- oder Mietpreisminderung in aller Regel untauglich sein, bef\u00fcrchtete Nachteile aufgrund der Nachbarschaft eines Asylzentrums \u201eabzugelten\u201c. Anderseits kann, ausgehend vom Empfinden eines Durchschnittsmenschen in derselben Situation, nicht als dargetan gelten, dass diese Person einer Liegenschaft aufgrund der Nachbarschaft eines Asylzentrums effektiv eine Wertminderung zumisst; dies immer im Vergleich zu anderen m\u00f6glichen \u201eNachbarschaften\u201c (wie MFH, \u00f6ffentliche Bauten usw.) mit den jeweiligen Immissionen. Der gerichtsnotorische Umstand, dass die Nachbarschaft von Asylzentren - zu Recht oder zu Unrecht - bei vielen Anwohnern als Bedrohung bzw. als Beeintr\u00e4chtigung der Wohnqualit\u00e4t empfunden wird (vgl. VerwGE B\u00a02009/131 a.a.O., E. 2.3), erlaubt f\u00fcr sich allein keine generalisierte Aussage zum Empfinden eines Durchschnittsmenschen in derselben Situation. Ein kausaler Zusammenhang zwischen Ursache (Asylzentrum in der Nachbarschaft) und behaupteter Wirkung (Preisminderung) kann vor diesem Hintergrund angesichts der Vielschichtigkeit der Faktoren f\u00fcr das Zustandekommen von Liegenschaftspreisen nicht als bewiesen gelten. Verneinung von \u00fcberm\u00e4ssigen Immissionen im Sinn von Art.\u00a0684 ZGB (Verwaltungsgericht, B\u00a02017/17).\r\nDie gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde ans Bundesgericht wurde mit Urteil vom 15. Mai 2019 abgewiesen (Verfahren 1C_435/2018)."}], "ScrapyJob": "446973/61/1836", "Zeit UTC": "19.07.2025 04:05:51", "Checksum": "de283d6cfd658017b0a55890abda89bf"}