{"Signatur": "SG_VG_001", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2018-05-29", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_VG_001_B-2017-190_2018-05-29.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=3755&type=1563347022&cHash=44f3a50dce39e9d01c989648781bb9a7", "Checksum": "41b00e93525dbdc93cdf3881eef5efef"}, "Scrapedate": "2025-07-19", "Num": ["B 2017/190"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht 29.05.2018 B 2017/190"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht 29.05.2018 B 2017/190"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht 29.05.2018 B 2017/190"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Ausl\u00e4nderrecht, Art. 96 Abs. 1 AuG.Der 1967 in der Schweiz geborene Beschwerdef\u00fchrer ist Italiener. Wegen zahlreicher strafrechtlicher Verurteilungen unter anderem wegen Drogenhandels einerseits und wegen schlechter wirtschaftlicher Verh\u00e4ltnisse anderseits wurde ihm 2011 die Niederlassungsbewilligung entzogen. S\u00e4mtliche Rechtsmittel \u2013 zuletzt eine Beschwerde beim Europ\u00e4ischen Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte \u2013 blieben erfolglos, jedoch zog das Sicherheits- und Justizdepartement w\u00e4hrend des laufenden Beschwerdeverfahrens vor Bundesgericht seinen Entscheid wegen neuer g\u00fcnstiger Entwicklungen in Wiedererw\u00e4gung und \"beliess\" ihm im November 2014 die Niederlassungsbewilligung. Falls er sich aber erneut des Drogenhandels schuldig mache, k\u00f6nne er nicht mehr mit einer wohlwollenden Beurteilung rechnen. Nach Verurteilungen wegen Gewalt und Drohung gegen Beamte und mehrfacher Beschimpfung im Dezember 2015 und wegen \u00dcbertretung des Bet\u00e4ubungsmittelgesetzes im M\u00e4rz 2016 widerrief das Migrationsamt die Niederlassungsbewilligung des Beschwerdef\u00fchrers. Ein dagegen erhobener Rekurs wurde im August 2017 abgewiesen. Das Verwaltungsgericht heisst die Beschwerde gut. Das Verschulden bei den neuerlichen Straftaten des Beschwerdef\u00fchrers, welche im Zusammenhang mit der Trennung von seiner langj\u00e4hrigen Lebenspartnerin standen, wiegt ausl\u00e4nderrechtlich vergleichsweise leicht. Nach wie vor wird dem Beschwerdef\u00fchrer eine insgesamt erfreuliche Entwicklung attestiert. Die zuverl\u00e4ssige Weiterf\u00fchrung der komplexen medizinischen Behandlung der verschiedenen schweren und chronischen Erkrankungen und der sozialen Betreuung hat an Gewicht eher noch zugenommen. Angesichts der verschiedenen schweren und chronischen Erkrankungen w\u00e4re der erstmalige Neuanfang in Italien im Alter von \u00fcber 50 Jahren mit beinahe un\u00fcberwindbaren Hindernissen verbunden (Verwaltungsgericht, B\u00a02017/190)."}], "ScrapyJob": "446973/61/1836", "Zeit UTC": "19.07.2025 04:10:45", "Checksum": "88b8c1ed7a9b7b67b19125c77a95fbec"}