{"Signatur": "SG_VG_001", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2018-06-25", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_VG_001_B-2017-249_2018-06-25.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=3763&type=1563347022&cHash=a3020b13fe202c337356134650abe006", "Checksum": "c7fa66c7bc6b7b8bb74ab6adf3168867"}, "Scrapedate": "2025-07-19", "Num": ["B 2017/249"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht 25.06.2018 B 2017/249"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht 25.06.2018 B 2017/249"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht 25.06.2018 B 2017/249"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Schulrecht, Sonderbeschulung, Art. 36 VSG.Nicht bestritten ist, dass bei F.___ besonderer Bildungsbedarf besteht. Die Eltern sind jedoch der Auffassung, dem k\u00f6nne auch mit der Zuweisung in einer Regelklasse begegnet werden, w\u00e4hrend die Beh\u00f6rden den Besuch einer Sonderschule f\u00fcr notwendig erachten. Der SPD fasste in seinem letzten \u2013 von insgesamt drei \u2013 Gutachten den bisherigen Verlauf zusammen und legte die Ergebnisse der schulpsychologischen Untersuchungen dar. Die Erhebungen \u00fcber die rechtserheblichen Tatsachen erfolgten gr\u00fcndlich und fanden durch Auseinandersetzung mit der konkreten schulischen Situation und den Beteiligten vor Ort statt. Der im Gutachten enthaltene Antrag f\u00fcr die Sonderbeschulung ist nachvollziehbar und schl\u00fcssig begr\u00fcndet. Ausserdem besuchte ein Mitglied der vorinstanzlichen Arbeitsgruppe f\u00fcr Rekursentscheide das betroffene Kind in der ersten Regelklasse und f\u00fchrte Gespr\u00e4che mit Lehrpersonen, den Eltern und der Schulpsychologin. Eine erneute Begutachtung im Klassenrahmen und eine nochmalige Befragung der Lehrpersonen dr\u00e4ngt sich \u2013 insbesondere auch aufgrund der langen Vorgeschichte, bei welcher zwar eine Entwicklung erkennbar, jedoch nach wie vor d\u00fcrftig war bzw. ist \u2013 nicht auf. Der von den Eltern eingeholte Bericht des Ostschweizer Kinderspitals ist nicht geeignet, die Auffassungen und Schlussfolgerungen des SPD zu ersch\u00fcttern. Er best\u00e4tigt vielmehr im Wesentlichen dessen Befunde. Die vorgesehene Massnahme erscheint angesichts des Angebots der neuen Schule bedarfsgerecht und dr\u00e4ngt sich aus Sicht des Kindeswohls auf (Verwaltungsgericht, B\u00a02017/249)."}], "ScrapyJob": "446973/61/1836", "Zeit UTC": "19.07.2025 04:06:44", "Checksum": "58f9cebba5f9e8a296621570f06adc44"}