{"Signatur": "SG_VG_001", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2018-03-22", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_VG_001_B-2017-37_2018-03-22.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=3706&type=1563347022&cHash=a8b2518da7b08ff80f8c58e582bdbed5", "Checksum": "72133e61ec9f47ba85550c890185c2b5"}, "Scrapedate": "2025-07-19", "Num": ["B 2017/37"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht 22.03.2018 B 2017/37"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht 22.03.2018 B 2017/37"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht 22.03.2018 B 2017/37"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Ausl\u00e4nderrecht, Art. 63 Abs. 2, Art. 62 lit. b, Art. 96 Abs. 1 AuG.Der Beschwerdef\u00fchrer wurde wegen einfacher K\u00f6rperverletzung mit einer Waffe, Freiheitsberaubung und Entf\u00fchrung, N\u00f6tigung und T\u00e4tlichkeiten zu einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten verurteilt. Der Widerruf der Niederlassungsbewilligung ist verh\u00e4ltnism\u00e4ssig. Der im Abkl\u00e4rungsbericht der Polizei beschriebene Sachverhalt \u2013 seitens der Verteidigung unbestritten gebliebene Fusstritte gegen den Kopf des Gesch\u00e4digten \u2013 deutet auf ein besonders gewaltt\u00e4tiges Verhalten des Beschwerdef\u00fchrers hin. Deshalb und aufgrund der fehlenden Einsicht ist von einer signifikanten Wiederholungsgefahr auszugehen. Der 27-j\u00e4hrige Beschwerdef\u00fchrer ist seit mehr als 15 Jahren in der Schweiz und wirtschaftlich und sprachlich integriert. Er zieht aber die Selbstjustiz vor. Mit der Kultur und seiner Muttersprache ist er aufgrund seines Elternhauses zumindest soweit vertraut, dass er sich bei entsprechenden Bem\u00fchungen ohne \u00fcberdurchschnittliche Schwierigkeiten in seinem Heimatland zurechtfinden d\u00fcrfte. Mit der Schweizer Berufslehre als Steinmetz verf\u00fcgt er \u00fcber eine solide Ausbildung (Verwaltungsgericht, B\u00a02017/37).Die gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde ans Bundesgericht wurde mit Urteil vom 5.\u00a0Oktober 2018 abgewiesen (Verfahren 2C_405/2018)."}], "ScrapyJob": "446973/61/1836", "Zeit UTC": "19.07.2025 04:20:31", "Checksum": "60d09cb1d2ca96e66525a0370cf2f846"}