{"Signatur": "SG_VG_001", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2017-01-19", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_VG_001_B-2017-5_2017-01-19.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=3484&type=1563347022&cHash=935c22bf4797e4ee92f3922c5d9c70da", "Checksum": "e511229d74dd77165d85c937f7531374"}, "Scrapedate": "2025-07-19", "Num": ["B 2017/5"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht 19.01.2017 B 2017/5"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht 19.01.2017 B 2017/5"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht 19.01.2017 B 2017/5"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "\u00d6ffentliches Beschaffungswesen, Art. 17 Abs. 2 IV\u00f6B, Art. 33 Abs. 1 und 2 V\u00f6B.Der vom Preisgericht auf den ersten Rang gesetzte und der Vergabebeh\u00f6rde zum Ankauf empfohlene Projektbeitrag war zuvor von der Preiserteilung ausgeschlossen worden, weil er zwei zwingende Rahmenbedingungen des Wettbewerbsprogramms nicht erf\u00fcllte. Ein nicht ber\u00fccksichtigter Bewerber erhebt Beschwerde gegen den Ankauf und den Zuschlag f\u00fcr die Weiterbearbeitung. Im Planungswettbewerb m\u00fcssen die vergaberechtlichen Grunds\u00e4tze der Nichtdiskriminierung und Gleichbehandlung der Bewerber auch dann eingehalten werden, wenn die Veranstalterin die \u201eOrdnung f\u00fcr Architektur- und Ingenieurwettbewerbe\u201c (SIA 142/2009) verbindlich erkl\u00e4rt hat. Der Beschwerdef\u00fchrer erachtet den vergaberechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung als verletzt, wenn das Projekt nachtr\u00e4glich an zwingende Randbedingungen des Wettbewerbsprogramms angepasst wird. Aus dem Verhandlungsverbot ergibt sich das Prinzip der grunds\u00e4tzlichen Unver\u00e4nderbarkeit der Angebote nach deren Einreichung. Die Beschwerde erscheint insbesondere mit Blick auf das nicht als erheblich einzustufende \u00f6ffentliche Interesse an der sofortigen Weiterf\u00fchrung der Projektierung als ausreichend begr\u00fcndet. Dem Gesuch, es sei der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zu erteilen, ist zu entsprechen (Pr\u00e4sidialverf\u00fcgung Verwaltungsgericht, B 2017/5)."}], "ScrapyJob": "446973/61/1836", "Zeit UTC": "19.07.2025 05:39:14", "Checksum": "e4a1798f08c53f5b26faefc262676816"}