{"Signatur": "SG_VG_001", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2018-09-27", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_VG_001_B-2017-61_2018-09-27.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=6079&type=1563347022&cHash=2f6e0e4f1efe0aed4f1ba11d89090366", "Checksum": "9a6a3b10d9cc297dab30874d30804ef0"}, "Scrapedate": "2025-07-19", "Num": ["B 2017/61"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht 27.09.2018 B 2017/61"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht 27.09.2018 B 2017/61"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht 27.09.2018 B 2017/61"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Sozialhilfe. Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr die Kostentragung (ausserkantonaler Aufenthalt in einer Jugendwohngruppe). Art. 4 lit. d und 19 IVSE (sGS 381.31). Art. 42 Abs. 1 SHG (sGS 381.1). Art. 20 Abs. 1 und 2 IPRG (SR 381). Art. 23 ff. ZGB.\r\n\r\n \r\n\r\nZu kl\u00e4ren war, welcher Fall von Art. 25 Abs. 1 ZGB (Wohnsitz des in der Schweiz lebenden Elternteils mit Obhutsberechtigung oder Aufenthaltsort des Kindes als selbst\u00e4ndiger Wohnsitz) zum Tragen kommt. Dem Vater der Jugendlichen war von Seiten des Migrationsamtes - basierend auf der Einverst\u00e4ndniserkl\u00e4rung der allein sorgeberechtigten Mutter - der Familiennachzug seiner Tochter in die Schweiz (mit Wohnort bei ihm) bewilligt worden. Die Einreise der Tochter in der Schweiz mit Aufenthalt beim Vater hatte zwangsl\u00e4ufig dessen (faktische) Obhut zur Folge, zumal er nach Lage der Akten im Einreisezeitpunkt die einzige Bezugsperson war. Hierbei war von Bedeutung, dass sich die Eltern unter Wahrung des Kindeswohls \u00fcber eine Anpassung der Obhut verst\u00e4ndigen bzw. einigen k\u00f6nnen. Die Mutter der Jugendlichen stimmte mit ihrer Einverst\u00e4ndniserkl\u00e4rung faktisch der \u00dcbertragung der Obhut an den Vater zu. Die \u00f6rtlich zust\u00e4ndige KESB hatte dieser Obhuts\u00fcbertragung insofern im Nachhinein konkludent zugestimmt (vgl. Art. 315b Abs. 2 ZGB), als sie in einer Verf\u00fcgung den Obhutsentzug gegen\u00fcber beiden Elternteilen angeordnet und die Verf\u00fcgung an die Adresse des Vaters zugestellt hatte. Unter diesen Gegebenheiten war an die im Zeitpunkt der Einreise der Jugendlichen in die Schweiz bestehende tats\u00e4chliche (und nachtr\u00e4glich von der KESB konkludent bewilligte formelle) Obhut des Vaters f\u00fcr die Bestimmung des zivilrechtlichen Wohnsitzes anzukn\u00fcpfen. Die Auffassung der Vorinstanz und der Beschwerdef\u00fchrerin, wonach die Jugendliche einen selbst\u00e4ndigen Wohnsitz am Aufenthaltsort begr\u00fcndet habe, liess sich nicht aufrechterhalten. Vielmehr hatte sie einen vom Wohnsitz des Vaters (unter dessen Obhut sie stand) abgeleiteten Wohnsitz (Art. 25 Abs. 1 ZGB). Diesen Wohnsitz behielt sie durch die - gest\u00fctzt auf den erw\u00e4hnten KESB-Beschluss erfolgte - Platzierung in der Jugendwohngruppe bei, denn aufgrund von Art. 23 Abs. 1 ZGB hatte die Unterbringung in der Einrichtung nicht zur Folge, an ihrem neuen Aufenthaltsort einen neuen Wohnsitz zu begr\u00fcnden. Eine Absicht der Jugendlichen, an dem - durch die KESB zugewiesenen - Ort dauernd zu verbleiben, konnte nicht unterstellt werden. Die Unterbringung in einer Einrichtung begr\u00fcndet keinen Wohnsitz, selbst wenn sie auf unbestimmte Zeit erfolgt, der Lebensmittelpunkt v\u00f6llig in die Anstalt verlegt wird und alle Beziehungen zum bisherigen Wohnort abgebrochen werden. Im Resultat war der vorinstanzliche Entscheid, welcher die Beschwerdef\u00fchrerin f\u00fcr die Kostentragung Aufenthalts in der Jugendwohngruppe als zust\u00e4ndig erkl\u00e4rte, zu best\u00e4tigen (Verwaltungsgericht, B 2017/61)."}], "ScrapyJob": "446973/61/1836", "Zeit UTC": "19.07.2025 03:37:19", "Checksum": "3ec3a5b6461243b7872bad33c1631f54"}