{"Signatur": "SG_VG_001", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2018-03-22", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_VG_001_B-2017-78_2018-03-22.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=3703&type=1563347022&cHash=c186683b8d69b5b88d10ca6012a87775", "Checksum": "cfdea25c98a3028ca255d28fbfaa90f1"}, "Scrapedate": "2025-07-19", "Num": ["B 2017/78"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht 22.03.2018 B 2017/78"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht 22.03.2018 B 2017/78"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht 22.03.2018 B 2017/78"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Ausl\u00e4nderrecht, Art.\u00a043, Art.\u00a051 Abs. 2 lit. b, Art. 62 lit. b und Art. 96 AuG, Art. 8 EMRK.Die Beschwerdef\u00fchrerin stammt aus Serbien und ist in der Schweiz niederlassungsberechtigt. Ihre erste Ehe wurde 2010 geschieden. Sie \u00fcbt das Sorgerecht f\u00fcr den 2000 geborenen Sohn aus. Im Jahr 2015 heiratete sie einen Landsmann, der in der Schweiz von 1989 bis 2001 niederlassungsberechtigt und im Jahr 2000 wegen mehrfachen qualifizierten Raubes, mehrfacher r\u00e4uberischer Erpressung und weiterer Delikte zu dreieinhalb Jahren Zuchthaus verurteilt worden war. Eine gegen ihn verh\u00e4ngte Einreisesperre wurde 2015 aufgehoben. Allein aus dem Umstand, dass die strafrechtlichen Verurteilungen mehr als zehn Jahre zur\u00fcckliegen, gen\u00fcgt nicht, um die Abweisung des Gesuchs um Familiennachzug als unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig erscheinen zu lassen. Bei Gewaltdelikten wie Raub ist selbst ein geringes R\u00fcckfallrisiko nicht hinzunehmen. Auch die finanzielle Situation der Gesamtfamilie erscheint nicht hinreichend gesichert. Belege hinsichtlich der beruflichen und wirtschaftlichen Bew\u00e4hrung des Ehemannes liegen nicht vor. Er hielt sich sodann 2009 illegal unter falscher Identit\u00e4t in Deutschland auf. Die privaten Interessen am Familiennachzug verm\u00f6gen diese dagegen sprechenden \u00f6ffentlichen Interessen nicht zu \u00fcberwiegen (Verwaltungsgericht, B\u00a02017/78)."}], "ScrapyJob": "446973/61/1836", "Zeit UTC": "19.07.2025 04:20:44", "Checksum": "0a52649b8e3aafadc8e54997da777a96"}