{"Signatur": "SG_VG_001", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2018-04-26", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_VG_001_B-2017-95_2018-04-26.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=3730&type=1563347022&cHash=c0acf9e06b84f18aad3d7b3306c095fe", "Checksum": "d59426c3f3272addb5c4cd79c2e56582"}, "Scrapedate": "2025-07-19", "Num": ["B 2017/95"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht 26.04.2018 B 2017/95"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht 26.04.2018 B 2017/95"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht 26.04.2018 B 2017/95"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Ausl\u00e4nderrecht, Art.\u00a043, Art.\u00a051 Abs.\u00a02 lit.\u00a0b, Art.\u00a062 lit.\u00a0e und Art.\u00a096 Abs.\u00a01 AuG.Der 1963 geborene Beschwerdef\u00fchrer stammt aus Serbien und hielt sich seit 1985 regelm\u00e4ssig als Saisonnier in der Schweiz auf. Seit 1990 ist er aufenthaltsberechtigt. 1991 reiste seine Ehefrau, die er seit 1983 verheiratet war, in die Schweiz ein. 2005 erhielt er die Niederlassungsbewilligung. Die kinderlose Ehe wurde 2007 geschieden. 2008 heiratete er eine Landsfrau, mit der er zwei Kinder (geboren 2007 und 2008) hat. 2010 wurde ihnen der Familiennachzug wegen ungen\u00fcgender finanzieller Mittel verweigert. Ein weiteres Gesuch wurde 2015 abgewiesen. Dass der Beschwerdef\u00fchrer und seine Familie nicht weiterhin und in noch weitergehendem Mass von der Sozialhilfe abh\u00e4ngig sein werden, h\u00e4ngt vorab von den Erwerbsaussichten der Ehefrau ab. Die geltend gemachten Eink\u00fcnfte erscheinen nicht als k\u00fcnftig ausreichend gesichert. Zudem erg\u00e4be sich selbst ohne Erg\u00e4nzungsbedarf nur ein geringer monatlicher \u00dcberschuss von rund CHF\u00a0230. Wenn auch nicht als pauschaler Erg\u00e4nzungsbedarf sind in die Prognose der l\u00e4ngerfristigen Unabh\u00e4ngigkeit von erheblicher Sozialhilfe doch weitere unvermeidliche oder f\u00fcr die Verbesserung der Erwerbsaussichten und der Integration erforderliche Ausgaben zu ber\u00fccksichtigen. Die Kosten der Kinder werden mit deren steigendem Alter zudem zunehmen. Das Gesuch um Familiennachzug wurde zu Recht abgewiesen (Verwaltungsgericht, B\u00a02017/95)."}], "ScrapyJob": "446973/61/1836", "Zeit UTC": "19.07.2025 04:15:13", "Checksum": "2087b5ffbe98d0e5e91d11e54ef056c8"}