{"Signatur": "SG_VG_001", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2018-09-12", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_VG_001_B-2018-197_2018-09-12.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=3815&type=1563347022&cHash=a191030cc0ca66a56da9da883ac72604", "Checksum": "f4935d1018665e51f6d16f16af11ce9f"}, "Scrapedate": "2025-07-19", "Num": ["B 2018/197"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht 12.09.2018 B 2018/197"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht 12.09.2018 B 2018/197"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht 12.09.2018 B 2018/197"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "\u00d6ffentliches Beschaffungswesen, Art. 17 Abs. 2 IV\u00f6B.Das Strassenbauprojekt steht im Zusammenhang mit anderen Strassen- und Tunnelprojekten, so dass eine Verz\u00f6gerung das geplante optimale Zusammenspiel der einzelnen Realisationsphasen beeintr\u00e4chtigt. Indessen stehen Infrastrukturprojekte wie das vorliegende stets in einem weiteren Kontext, mit welchem die Erforderlichkeit eines umgehenden Vertragsschlusses begr\u00fcndet werden k\u00f6nne. Bei solchen Beschaffungen die Anspr\u00fcche nicht ber\u00fccksichtigter Bewerber von vornherein auf ein Feststellungsinteresse und einen \u2013 auf die Kosten der Offerte und des Prozesses \u2013 beschr\u00e4nkten Schadenersatzanspruch zu reduzieren, w\u00e4re mit dem Zweck des Vergaberechts nicht vereinbar. Das \u00f6ffentliche Interesse am umgehenden Vertragsabschluss erscheint von einigem, aber nicht schon f\u00fcr sich allein betrachtet \u00fcberwiegendem Gewicht.Die Preiskurve verl\u00e4uft flach. Werden die Bewertungen nach den \u00fcbrigen Zuschlagskriterien indessen auf die gleiche Spanne bezogen und die Kurven gleich steil, ver\u00e4ndert sich das Ergebnis zulasten des Angebots der Beschwerdef\u00fchrerinnen. Die Bewertung der strittigen Angebote hinsichtlich der Zuschlagskriterien der Erfahrung, der Qualit\u00e4t und der Termine erscheinen bei der gebotenen summarischen Betrachtung sachlich nachvollziehbar begr\u00fcndet und im Rahmen des vorinstanzlichen Ermessens liegend.Das Gesuch um Gew\u00e4hrung der aufschiebenden Wirkung wird abgewiesen (Pr\u00e4sidialverf\u00fcgung Verwaltungsgericht, B\u00a02018/197)."}], "ScrapyJob": "446973/61/1836", "Zeit UTC": "19.07.2025 03:44:55", "Checksum": "8de99e19fc7e346c71ac9220ee3443e6"}