{"Signatur": "SG_VG_001", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2019-03-25", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_VG_001_B-2018-209_2019-03-25.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=1155&type=1563347022&cHash=4f9a446fa8ce44e020c7b735e8a6e5f4", "Checksum": "2322523c3d19c403eda50b1ba8881f50"}, "Scrapedate": "2025-07-19", "Num": ["B 2018/209"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht 25.03.2019 B 2018/209"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht 25.03.2019 B 2018/209"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht 25.03.2019 B 2018/209"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Ausl\u00e4nderrecht. Widerruf der Aufenthaltsbewilligung, Art. 62 Abs. 1 lit.\u00a0b AuG, Art. 96 Abs. 1 AuG, Art. 8 EMRK.\u00a0Aufgrund der Verurteilung des Beschwerdef\u00fchrers zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten liegt ein Widerrufsgrund f\u00fcr die Aufenthaltsbewilligung vor. Bei der Pr\u00fcfung der Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit des Widerrufs ist eine Interessenabw\u00e4gung vorzunehmen. Insbesondere ist auch der Schutz des Anspruchs auf Familienleben zu w\u00fcrdigen. Der Beschwerdef\u00fchrer hat 2 Kinder, lebt allerdings nicht mit ihnen zusammen. Der Aufenthalt k\u00f6nnte weiterhin bewilligt werde, wenn in wirtschaftlicher und affektiver Hinsicht eine besonders enge Beziehung zum Kind besteht, diese Beziehung wegen der Distanz zum Heimatland des Ausl\u00e4nders praktisch nicht aufrechterhalten werden k\u00f6nnte und das bisherige Verhalten des Ausl\u00e4nders in der Schweiz zu keinerlei Klagen Anlass gegeben hat. Zwar hatte der Beschwerdef\u00fchrer mit seinen Kindern bis zum auferlegten Kontaktverbot der KESB regelm\u00e4ssig Kontakt. Diesen Kontakt kann er aber auch von seiner Heimat aus mit modernen Kommunikationsmitteln aufrechterhalten. Durch die Alimentenbevorschussung fehlt es an einer wirtschaftlich engen Verbundenheit zu den Kindern. \u00dcberdies verhielt sich der Beschwerdef\u00fchrer in der Schweiz nicht tadellos (strafrechtliche Verurteilungen und Schulden). Die erheblichen \u00f6ffentlichen Interessen an der Fernhaltung des Beschwerdef\u00fchrers von der Schweiz \u00fcberwiegen (Verwaltungsgericht, B\u00a02018/209).\u00a0Die gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde ans Bundesgericht wurde mit Urteil vom 12. September 2019 abgewiesen (Verfahren 2C_449/2019)."}], "ScrapyJob": "446973/61/1836", "Zeit UTC": "19.07.2025 03:08:12", "Checksum": "2b36a00473c17dae180067da4e1dfd71"}