{"Signatur": "SG_VG_001", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2019-01-24", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_VG_001_B-2018-222_2019-01-24.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=5786&type=1563347022&cHash=3e923a6d8e0124f41491bad45177c354", "Checksum": "90b0d4122f0e4016a732c7fcf805c2cb"}, "Scrapedate": "2025-07-19", "Num": ["B 2018/222"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht 24.01.2019 B 2018/222"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht 24.01.2019 B 2018/222"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht 24.01.2019 B 2018/222"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Ausl\u00e4nderrecht, Art. 62 Abs. 1 lit. e AIG.\r\n\r\nDie Asylgesuche des aus dem Kosovo stammenden, 1965 geborenen Beschwerdef\u00fchrers, seiner Ehefrau und der gemeinsamen Kinder wurden im Jahr 1994 abgewiesen. Seit 1999 sind sie in der Schweiz vorl\u00e4ufig aufgenommen. Im Jahr 2012 erhielten sie eine humanit\u00e4re Aufenthaltsbewilligung. Der Beschwerdef\u00fchrer und seine Ehefrau trennten sich 2013. Im Jahr 2014 wurde der Beschwerdef\u00fchrer wegen anhaltender F\u00fcrsorgeabh\u00e4ngigkeit ausl\u00e4nderrechtlich verwarnt. Seine Aufenthaltsbewilligung wurde im Jahr 2016 nicht mehr verl\u00e4ngert. Der Beschwerdef\u00fchrer bezieht seit 1995 Sozialhilfe und der Saldo ist zwischen 2009 und 2015 um rund CHF 155'000 angewachsen. Insgesamt wurde ihm und seiner Familie Sozialhilfe von rund CHF 738'000 geleistet. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass der Beschwerdef\u00fchrer in Zukunft selbst f\u00fcr seinen Lebensunterhalt wird sorgen k\u00f6nnen. Die Gr\u00fcnde f\u00fcr die Absagen sind zwar nicht ersichtlich, jedoch hat sich der Beschwerdef\u00fchrer praktisch ausschliesslich blind beworben. Mit Kultur und Sprache seines Heimatlandes, wo sein Sohn und sein Bruder leben, ist er vertraut. Das Verwaltungsgericht weist die Beschwerde ab (Verwaltungsgericht, B 2018/222).\r\n\r\nDie gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde ans Bundesgericht wurde mit Urteil vom 12. September 2019 abgewiesen (Verfahren 2C_212/2019)."}], "ScrapyJob": "446973/61/1836", "Zeit UTC": "19.07.2025 03:18:04", "Checksum": "c63ef15c4d08472bd2056c3a12846419"}