{"Signatur": "SG_VG_001", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2018-11-20", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_VG_001_B-2018-239_2018-11-20.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=3837&type=1563347022&cHash=0c80e14d1b2dd6fe1020c0a2670fc94a", "Checksum": "dcc3398905a8df0c4ba016bce49f52af"}, "Scrapedate": "2025-07-19", "Num": ["B 2018/239"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht 20.11.2018 B 2018/239"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht 20.11.2018 B 2018/239"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht 20.11.2018 B 2018/239"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "\u00d6ffentliches Beschaffungswesen, Art. 17 Abs. 2 IV\u00f6B.Da beim Entscheid \u00fcber das Gesuch um aufschiebende Wirkung die ausreichende Begr\u00fcndung der Beschwerde als wesentlicher Teilaspekt zu ber\u00fccksichtigen ist, besteht kein Anlass, das Gesuch mangels Ausf\u00fchrungen zum \u2013 fehlenden \u2013 \u00fcberwiegenden \u00f6ffentlichen Interesse am umgehenden Vertragsabschluss nicht zu behandeln.Die Preisspanne von 100 Prozent erscheint mit Blick auf die tats\u00e4chlich offerierten Preise als zu hoch. Inwieweit sich die Komplexit\u00e4t der Baumeisterarbeiten von einem anderen Schulhausbau unterscheidet, konkretisiert die Vorinstanz nicht. Ebenso wenig liegen Gr\u00fcnde auf der Hand, aus denen die \"zentrale Bedeutung\" der Baumeisterarbeiten sich in einer aussergew\u00f6hnlich breiten Preisspanne niederschlagen sollte. Allerdings bliebe das Angebot der Beschwerdegegnerin auch bei einer Preisspanne von 30 Prozent das wirtschaftlich g\u00fcnstigere als jenes der Beschwerdef\u00fchrerin zumal die von der Beschwerdef\u00fchrerin ger\u00fcgten tieferen Bewertungen ihres Angebots bei den Zuschlagskriterien Terminprogramm und Baustelleninstallation/Auftragsverst\u00e4ndnis anhand der Angebote und der Begr\u00fcndungen in der vorinstanzlichen Vernehmlassung sachlich nachvollziehbar sind.Das Gesuch um Gew\u00e4hrung der aufschiebenden Wirkung ist abzuweisen (Pr\u00e4sidialverf\u00fcgung Verwaltungsgericht, B\u00a02018/239)."}], "ScrapyJob": "446973/61/1836", "Zeit UTC": "19.07.2025 03:27:59", "Checksum": "b959a211e6d26b9f8dfbe4db19948dd5"}