{"Signatur": "SG_VG_001", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2018-02-14", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_VG_001_B-2018-42--B-2018-44_2018-02-14.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=3669&type=1563347022&cHash=a45b65846c68475a7d7f080e4233fb98", "Checksum": "5690394b7d3b3d9e1c5d3f426afc9f05"}, "Scrapedate": "2025-07-19", "Num": ["B 2018/42, B 2018/44"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht 14.02.2018 B 2018/42, B 2018/44"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht 14.02.2018 B 2018/42, B 2018/44"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht 14.02.2018 B 2018/42, B 2018/44"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "\u00d6ffentliches Beschaffungswesen, Art. 17 Abs. 2 IV\u00f6B.Die Vergabebeh\u00f6rde hat den am 6.\u00a0Februar 2017 erteilten Zuschlag f\u00fcr die weitere Bearbeitung des Projektvorschlags f\u00fcr den Neubau eines Betagtenheims am 22.\u00a0Januar 2018 mit der Begr\u00fcndung widerrufen, eine Zusammenarbeit mit der Zuschlagsempf\u00e4ngerin sei nicht m\u00f6glich. Gleichzeitig erteilte sie den Zuschlag der zweitplatzierten Bewerberin. Vergabebeh\u00f6rde und urspr\u00fcngliche Zuschlagsempf\u00e4ngerin schildern \u2013 wenn auch unter gegenseitiger Schuldzuweisen \u2013 sachliche Gr\u00fcnde, welche einem Abschluss des Vertrags zwischen ihnen entgegenstehen. Aus der umgehenden Vergabe an die zweitplatzierte Bewerberin ist zu schliessen, dass die Vorinstanz mit dem Widerruf weder einen Zuschlag im Freihandverfahren noch die Umsetzung des Siegerprojekts mit einem anderen Vertragspartner anstrebt. Dem Gesuch der urspr\u00fcnglichen Zuschlagsempf\u00e4ngerin, welche gegen den Widerruf und den Neuzuschlag Beschwerde erhoben hat, um Gew\u00e4hrung der aufschiebenden Wirkung ist bei der gebotenen summarischen Pr\u00fcfung deshalb nicht zu entsprechen (Pr\u00e4sidialverf\u00fcgung Verwaltungericht, B\u00a02018/42 und 44)."}], "ScrapyJob": "446973/61/1836", "Zeit UTC": "19.07.2025 04:30:06", "Checksum": "e38922e155bf800b5e4dee3f8589ea6a"}