{"Signatur": "SG_VG_001", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2018-07-19", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_VG_001_B-2018-64_2018-07-19.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=3784&type=1563347022&cHash=a40574369585d6b6f6ab6a977d551254", "Checksum": "eadb83004a18a4f019a7408b78d09d99"}, "Scrapedate": "2025-07-19", "Num": ["B 2018/64"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht 19.07.2018 B 2018/64"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht 19.07.2018 B 2018/64"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht 19.07.2018 B 2018/64"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Ausl\u00e4nderrecht, Widerruf der Niederlassungsbewilligung, Art.\u00a062 Abs. 1 lit.\u00a0b, Art. 63 Abs. 1 lit. a AuG.Vorliegend \u00fcberwiegen das \u00f6ffentliche Interesse am Widerruf der Niederlassungsbewilligung und an der Wegweisung von A.__ dessen privates Interesse, in der Schweiz zu bleiben. Bereits der qualifizierte Drogenhandel aus finanziellen Motiven, dessen sich der deutsche Staatsangeh\u00f6rige A.__ vorliegend strafbar gemacht hat und wof\u00fcr er zu einer (teilbedingten) Freiheitsstrafe von 27\u00a0Monaten verurteilt wurde, stellt eine schwerwiegende und gegenw\u00e4rtige Gef\u00e4hrdung der \u00f6ffentlichen Sicherheit und Gesundheit dar. Die seit 1992 aktenkundigen 17 Verurteilungen zeugen von einem strafrechtlich anhaltend unbelehrbaren und renitenten Verhalten von A.__, weshalb von einer hinreichend wahrscheinlichen R\u00fcckfallgefahr auszugehen ist. Weiter verschwieg A.__ sowohl bei der ersten Erteilung und den weiteren Verl\u00e4ngerungen der L- und B-Aufenthaltsbewilligungen EU/EFTA seit 2007 als auch bei der Erteilung der Niederlassungsbewilligung im Oktober 2013 das Vorliegen diverser Vorstrafen aus Deutschland und \u00d6sterreich. Aufgrund dieser Umst\u00e4nde ist das \u00f6ffentliche Interesse an der Beendigung des Aufenthalts von A.__ in der Schweiz als erheblich einzustufen. Weiter kann nicht von einer gefestigten sozialen Integration in der Schweiz gesprochen werden: A.__ kam erst im Alter von 33 Jahren in die Schweiz; zudem weist er Schulden und Betreibungen auf. Der in der Schweiz niedergelassenen Ehefrau und den beiden Kindern, welche ebenfalls deutsche Staatsangeh\u00f6rige sind, ist es zumutbar, A.__ ins gemeinsame Heimatland zu folgen. Bleiben sie in der Schweiz, wozu sie aufgrund der Niederlassungsbewilligung berechtigt sind, kann A.__ mit ihnen den Kontakt mittels modernen Kommunikationsmitteln und gegenseitigen Besuchs- und Ferienaufenthalten aufrechterhalten (Verwaltungsgericht, B\u00a02018/64).Gegen dieses Urteil wurde Beschwerde beim Bundesgericht erhoben (Verfahren 2C_813/2018)."}], "ScrapyJob": "446973/61/1836", "Zeit UTC": "19.07.2025 03:59:15", "Checksum": "5762be6a76c3be7650c8c31096009345"}