{"Signatur": "SG_VG_001", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2019-01-20", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_VG_001_B-2018-88_2019-01-20.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=1069&type=1563347022&cHash=1d95c109ca4fda40b1b85fd651f2f849", "Checksum": "71581fa0a4b09010aa6fbfbef5e04c97"}, "Scrapedate": "2025-07-19", "Num": ["B 2018/88"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht 20.01.2019 B 2018/88"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht 20.01.2019 B 2018/88"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht 20.01.2019 B 2018/88"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Ausl\u00e4nderrecht, Art. 84 Abs. 5 AIG.\u00a0Der Beschwerdef\u00fchrer, geboren 1978, stammt aus dem Kosovo. Im Jahr 1998 ersuchte er erfolglos um Asyl in der Schweiz. Im Jahr 2001 heiratete er im Kosovo eine Schweizerin und erhielt eine Aufenthaltsbewilligung im Familiennachzug. Die Ehe wurde 2004 geschieden. Im Jahr 2005 reiste er erneut in die Schweiz ein. Er zog das neuerliche Asylgesuch im Jahr 2006 zur\u00fcck und kehrte in den Kosovo zur\u00fcck. Zur Durchf\u00fchrung eines Asylverfahrens wurde ihm 2008 die Einreise in die Schweiz bewilligt. Das Asylgesuch wurde abgewiesen, der Vollzug der Wegweisung jedoch zugunsten einer vorl\u00e4ufigen Aufnahme aufgeschoben. In den Jahren 2013, 2014 und 2017 ersuchte der Beschwerdef\u00fchrer vergeblich um Erteilung einer humanit\u00e4ren Aufenthaltsbewilligung. Der Rekurs gegen die Abweisung des Gesuchs aus dem Jahr 2017 blieb erfolglos. Der Beschwerdef\u00fchrer ist strafrechtlich nicht unbescholten. Sprachlich ist er mit Blick auf seine lange Aufenthaltsdauer mit dem Niveau A2/1 unterdurchschnittlich integriert. Aus einer erwartungsgem\u00e4ssen wirtschaftlichen Integration kann nicht auf einen H\u00e4rtefall geschlossen werden. Dass der Beschwerdef\u00fchrer seine beruflichen Kenntnisse im EU-Raum einsetzen m\u00f6chte, ist verst\u00e4ndlich, begr\u00fcndet ebenfalls keinen H\u00e4rtefall. Die gesetzlichen Bestimmungen betreffend den H\u00e4rtefall haben nicht den Zweck, die Karriere des Beschwerdef\u00fchrers zu bef\u00f6rdern, sondern eine pers\u00f6nliche Notlage zu verhindern. In einer solchen befindet er sich nicht (Verwaltungsgericht, B\u00a02018/88).\u00a0Entscheid vom 20. Januar 2019"}], "ScrapyJob": "446973/61/1836", "Zeit UTC": "19.07.2025 03:19:13", "Checksum": "4354bde2db30d13664ea4519eb19d3da"}