{"Signatur": "SG_VG_001", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2018-04-19", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_VG_001_B-2018-91_2018-04-19.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=3718&type=1563347022&cHash=4b744b1929ce1ab576447752aa8775fa", "Checksum": "29e34369af66fb0c14b1db7e1a4be9ff"}, "Scrapedate": "2025-07-19", "Num": ["B 2018/91"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht 19.04.2018 B 2018/91"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht 19.04.2018 B 2018/91"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht 19.04.2018 B 2018/91"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "\u00d6ffentliches Beschaffungswesen, Art. 17 Abs. 2 IV\u00f6B, Art. 7 VRP.Die Vergabebeh\u00f6rde darf externe Fachleute insbesondere zur Erstellung der Dokumentation zur Ausschreibung und der Ausschreibungsunterlagen und in der Folge auch zur Bewertung der Angebote beiziehen. Sie haben in den Ausstand zu treten, wenn sie befangen erscheinen. Der Umstand, dass der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer des beauftragten Architekturb\u00fcros gegen\u00fcber der Beschwerdef\u00fchrerin konkret \u00fcber die Zuschlagskriterien Auskunft geben konnte, kann nicht den Anschein der Befangenheit erwecken, zumal er mit der Beurteilung der Angebote betraut war. Die Beziehungen dieses B\u00fcros zur Zuschlagsempf\u00e4ngerin, die \"in dieser Vergabe\" \"bedeutend\" seien, konkretisiert die Beschwerdef\u00fchrerin nicht. Aus den Referenzangaben ergibt sich, dass die Zuschlagsempf\u00e4ngerin eines ihrer Referenzobjekte unter der Bauleitung des Architekturb\u00fcros realisierte. Die Ber\u00fccksichtigung eigener Erfahrungen erscheint \u2013 zumal nicht ausdr\u00fccklich vorbehalten \u2013 vergaberechtlich zwar problematisch. Die Beurteilungen der eigenen und der Drittreferenzen wurden jedoch detailliert und nachvollziehbar festgehalten. Auch die Bewertungen nach den weiteren Zuschlagskriterien erscheinen bei der gebotenen summarischen Pr\u00fcfung objektiv und nachvollziehbar. Die Beschwerde erscheint nicht als ausreichend begr\u00fcndet. Das Gesuch um Gew\u00e4hrung der aufschiebenden Wirkung ist deshalb abzuweisen (Pr\u00e4sidialverf\u00fcgung Verwaltungsgericht, B\u00a02018/91)."}], "ScrapyJob": "446973/61/1836", "Zeit UTC": "19.07.2025 04:17:22", "Checksum": "634e3f4e583475edd09a7ff159288af7"}