{"Signatur": "SG_VG_001", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2018-06-21", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_VG_001_B-2018-93_2018-06-21.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=3758&type=1563347022&cHash=0cde86d1583aecaf5114f14fbdd12a81", "Checksum": "3963a661aad6208e6e71e3e435d5557e"}, "Scrapedate": "2025-07-19", "Num": ["B 2018/93"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht 21.06.2018 B 2018/93"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht 21.06.2018 B 2018/93"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht 21.06.2018 B 2018/93"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Verwaltungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "\u00d6ffentliches Beschaffungswesen, Art. 41 Abs. 3 V\u00f6B. Art. 34 Abs. 3 V\u00f6B.Die Begr\u00fcndung, die ber\u00fccksichtigte Offerte weise unter Ber\u00fccksichtigung der in der Ausschreibung festgelegten Vergabekriterien das wirtschaftlich g\u00fcnstigste Angebot aus, gen\u00fcgt den vergaberechtlichen Anforderungen nicht. Hingegen gen\u00fcgt die Einsicht w\u00e4hrend der laufenden Beschwerdefrist in die Bewertungsmatrix und den Bewertungsleitfaden, auch wenn die Begr\u00fcndung zur Bewertung daraus im Detail noch nicht bekannt wird, den Anforderungen an eine kurze Begr\u00fcndung. Eine Aufhebung der Zuschlagsverf\u00fcgung allein aus formellen Gr\u00fcnden ist deshalb nicht erforderlich.Aus den entsprechenden Fragen in den Ausschreibungsunterlagen konnten die Anbieterinnen ohne weiteres darauf schliessen, dass der Personalbestand und die dazu erfragten Details f\u00fcr die Bewertung des Angebots von Bedeutung sein w\u00fcrden.Dass die Vorinstanz davon ausgeht, Unternehmen mit 26 oder mehr Mitarbeitern seien gleichermassen in der Lage, die f\u00fcr die Erbringung der ausgeschriebenen Arbeiten erforderliche Leistungsf\u00e4higkeit zu gew\u00e4hrleisten, ist mit Blick auf die Gr\u00f6ssenordnung des Auftrags, wie er sich aus der Vergabesumme und dem Devis ergibt, sachlich begr\u00fcndet und nachvollziehbar. Ebenso wenig erscheint die diskret-lineare Abstufung der Bewertung in F\u00fcnfer-Schritten innerhalb der Spanne zwischen weniger als f\u00fcnf und mehr als 26 Mitarbeitern vergaberechtswidrig.Die Vergabebeh\u00f6rde hat telefonische Ausk\u00fcnfte zu den Referenzprojekten eingeholt. Die Beschwerdef\u00fchrerin macht zu Recht geltend, daraus, dass zu einzelnen Fragen keine Antwort protokolliert worden sei, d\u00fcrfe nicht auf die Maximalnote geschlossen werden. Die Gewichtung des Referenzkriteriums wird verf\u00e4lscht, wenn anstelle von 100 nur 92 Punkte erreichbar sind (Verwaltungsgericht, B\u00a02018/93)."}], "ScrapyJob": "446973/61/1836", "Zeit UTC": "19.07.2025 04:07:36", "Checksum": "81d2318d9687fe9a5acfb3fd7193847b"}